Publikationen der Gemeinde Stein AG
Von: Gemeinde Stein AG
Nachrichten aus Stein AG: Einbürgerungsgesuche \ Referendum \ Rechtskraft
Einbürgerungsgesuche
Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
- Gesuchsteller
- Name: Durmishi
- Vorname: Florim
- geboren: 2004
- Heimat: Nordmazedonien
- Adresse: Schaffhauserstrasse 49, Stein
- Gesuchstellerin
- Name: Drinkmann
- Vorname: Manuela Gerda
- geboren: 1967
- Heimat: Deutschland
- Adresse: Unterfeldstrasse 2, Stein
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu den Gesuchen einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Zustandekommen Referendum «Verkauf altes Zollhaus»
Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass gegen den zustimmenden Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung Stein vom 5. Dezember 2020, Traktandum Nr. 4, «Altes Zollhaus; Vertrag für den Verkauf der Liegenschaft an Edgar Steinacher, Gansingen», das Referendum ergriffen worden ist.
Hiermit wird publiziert, dass das Referendum mit 187 gültigen Stimmen eingereicht wurde. Die erforderliche Stimmenzahl beträgt 160. Der Gemeinderat erklärte am 11. Januar 2021, nach erfolgter Prüfung der Unterschriftenbögen, dass das Referendum in formeller und materieller Hinsicht zustande gekommen ist.
Es wurde festgelegt, dass die Referendumsabstimmung am 7. März 2021 (Eidg. Abstimmungssonntag) stattfindet.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan, gemäss §§ 68 und 71 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden.
Gemeinderat
Rechtskraft von Beschlüssen der Einwohnergemeindeversammlung
Die Referendumsfrist für die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2020 ist am 8. Januar 2021 abgelaufen. Mit Ausnahme von Traktandum 4 (Verkauf altes Zollhaus), für welches gemäss separater Publikation das Referendum zustande gekommen ist, sind die Beschlüsse in Rechtskraft erwachsen.
Gemeindekanzlei Stein AG
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal»