Nachrichten aus Stein: Abklärungen zum Gemeindezusammenschluss; Einladung zur Teilnahme an der Bevölkerungsumfrage \ Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken
Abklärungen zum Gemeindezusammenschluss; Einladung zur Teilnahme an der Bevölkerungsumfrage Seit Ende 2022 fragen sich die Gemeinden Sisseln und Stein, ob sie ihre partnerschaftliche Zusammenarbeit einen Schritt weiterführen und einen möglichen Zusammenschluss prüfen wollen. Am 2. März 2023 fanden in Sisseln und Stein zu diesem Thema Informationsveranstaltungen statt. Dort wurde häufig die Frage gestellt, weshalb nicht alle Sisslerfeld-Gemeinden, also auch Eiken und Münchwilen, in das Projekt einbezogen werden. Am 11. Mai 2023 trafen sich interessierte Münchwilerinnen und Münchwiler zu einer Mitwirkungsveranstaltung für die Gestaltung der Zukunft. Die Gemeinderäte der Sisslerfeld-Gemeinden haben deshalb beschlossen, in allen vier Dörfern eine Umfrage zu starten. Wir möchten damit herausfinden, wie Ihre Meinung zu Abklärungen eines möglichen Gemeindezusammenschlusses ist. An der Umfrage können alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren teilnehmen. Es werden persönlich adressierte Briefe versendet. Es kann via Internet oder mit dem zugestellten Fragebogen an der Bevölkerungsbefragung teilgenommen werden. Wir empfehlen die Teilnahme über das Internet, mit Verwendung des persönlichen QR-Codes. Es kann nur einmal teilgenommen werden. Motivieren Sie bitte Ihre Familienmitglieder, Nachbarn und Bekannten, an dieser zukunftsweisenden Umfrage teilzunehmen. Wir freuen uns auf Ihre Meinung. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken Wir erinnern alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentürmer an das Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mind. 4,50 m, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten bzw. bei Trottoirs und Fusswegen muss die lichte Höhe mindestens 2,50 m betragen. Hecken und Sträucher sind gegenüber den Gemeindestrassen auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand zurückzuschneiden. In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Einfriedungen im Sichtbereich dürfen eine Höhe von 60 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken werden ersucht, ihre an der Strasse oder Wege stehenden Bäume, Sträucher und Hecken bis zum 25. Juni 2023 zurückzuschneiden. Bau und Planung Stein
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