Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 9. Dezember 2022 \ Baugesuche \ Anbau Schulhaus A: Baumfällungen
Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 9. Dezember 2022
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen Stein vom 9. Dezember 2022 veröffentlicht:
Einwohnergemeindeversammlung
Anzahl Stimmberechtigte: 1’646, Teilnehmende: 81, Beschlussquorum: 330; Einwohnerzahl: 3’431
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 3. Juni 2022; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
- Kreditabrechnungen
a) Renaturierung Bustelbach; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
b) Sanierung der Gartenstrasse Abschnitt Bäumliackerstrasse bis Schulstrasse; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
c) Erweiterung des Friedhofgebäudes und weitere Aufwertungsmassnahmen; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
d) Sanierung des Flachdaches beim Werkhof/Feuerwehrmagazin; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme - Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung eines Kommunalfahrzeuges (CHF 240’000.00); Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
- Budget 2023 und Festlegung des Gemeindesteuerfusses; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
Ortsbürgergemeindeversammlung
Anzahl Stimmberechtigte: 46, Teilnehmende: 16, Beschlussquorum: 10
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 3. Juni 2022; Genehmigung einstimmig
- Budget 2023; Genehmigung einstimmig
- Die Ortsbürgergemeindeversammlung findet ab Winter 2023 jeweils eine Woche später nach der Einwohnergemeindeversammlung statt
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht). Die Beschlüsse der Einwohnergemeinde-versammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz). Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste mit dem Wortlaut des Begehrens auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf der Referendumsfrist: 13. Januar 2023.
Gemeindekanzlei
Baugesuche
- Baugesuchsnummer: 2022/62
- Bauherrschaft: Bongo Angela, J. C. Hausstrasse 12, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Bongo Angela, J. C. Hausstrasse 12, 4332 Stein
- Projektverfasser: R. Häsler AG, Schulstrasse 19, 5070 Frick
- Bauvorhaben: Heizungssanierung mittels einer innen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpe
- Ortslage: J. C. Hausstrasse 12, Parzelle-Nr. 1248, GB Stein AG
- Baugesuchsnummer: 2022/63
- Bauherrschaft: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Projektverfasser: LONZA AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Bauvorhaben: Dolphin - Aufstellung von temporären Baucontainern, Zelte und Parkplätze
- Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
- Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 15.12.2022 bis 13.01.2023 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Anbau Schulhaus A: Baumfällungen
Für den bevorstehenden Schulhausanbau werden die Bäume im Bauperimeter während den Weihnachtsferien der Schule gefällt.
Gleichzeitig werden verschiedene Hecken und Sträucher so zurückgeschnitten, dass die Pflanzen durch die Baustellenumzäunung nicht beschädigt werden.
Die neue Umgebungsgestaltung ist noch in Bearbeitung. Es sind Neuanpflanzungen von Bäumen vorgesehen. Die Pflanzung erfolgt nach der Fertigstellung der Bauarbeiten im Zuge der Umgebungsarbeiten.
Bau und Planung Stein
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