Nachrichten aus Stein: Einbürgerungsgesuche \ Aktueller Stand laufender Gemeindeprojekte \ Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen \ Baugesuch
Einbürgerungsgesuche Folgende Personen haben bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Januar 2018 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchsteller
Name: Pavlyuchenkov
Vorname: Andriy
geboren: 1981
Heimat: Ukraine
Adresse: Unterfeldstrasse 12, Stein
Gesuchsteller
Name: Pavlyuchenkov
Vorname: David
geboren: 2016
Heimat: Ukraine
Adresse: Unterfeldstrasse 12, Stein
Gesuchsteller
Name: Pavlyuchenkov
Vorname: Alik
geboren: 2019
Heimat: Ukraine
Adresse: Unterfeldstrasse 12, Stein
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen. Gemeinderat
Aktueller Stand laufender Gemeindeprojekte In Zusammenarbeit mit der Evpass SA und der AEW Energie AG konnte Ende November mit der Erstellung von zwei Elektroladesäulen begonnen werden. Sie befinden sich auf den Parkplatzarealen Saalbau und Bustelbach. An jeder Säule können gleichzeitig zwei Elektrofahrzeuge aufgeladen werden. Die Inbetriebnahme ist ab 7. Dezember 2019 vorgesehen. Die den Ladestationen zugewiesenen Parkfelder sind entsprechend markiert und dürfen nur während des Ladevorgangs belegt werden. Nach einer langen Planungszeit beginnen die Bauarbeiten in Stein am Rheinuferweg ab dieser Woche. Die geplanten Massnahmen in Stein sind ein Bestandteil des Rheinliebe-Projekts der IBA Basel 2020 und werden von Interreg finanziell unterstützt. Die Arbeiten am Rheinufer beginnen mit der Erstellung der Zolltreppe oberhalb der Holzbrücke. Durch die Bautätigkeit kommt es zu Teilsperrungen des Rheinuferwegs. Wir bitten die Bevölkerung die Umleitungsbeschilderung zu beachten und danken für das Verständnis. Mit Informationstafeln werden die Passanten über die einzelnen Bauetappen informiert. Das Gebäude mit Werkhof und Feuerwehrmagazin an der Münchwilerstrasse 55 hat das Baujahr 1994. Das Flachdach des Gebäudes muss in absehbarer Zeit vollständig saniert werden. Es ist vorgesehen an der Sommergemeindeversammlung 2020 die notwendigen finanziellen Mittel dafür zu beantragen. Die Energiekommission prüft derzeit, ob die Dachsanierung dafür genutzt werden kann, die Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Dafür wird ein Finanzierungmodell mit Bezugsscheinen favorisiert, welches insbesondere allen interessierten Einwohnerinnen und Einwohner ermöglichen soll, diesen Naturstrom für sich zu beziehen.
Der Entscheid der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres, welcher den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019 zum Traktandum 6, Genehmigung Verpflichtungskredit für den Anteil an der Fahrradverbindung zwischen den Bahnhöfen Stein und Bad Säckingen (CHF 350‘000.00), vollumfänglich bestätigt hat, ist rechtkräftig.
Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 29. November 2019 Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen Stein vom 29. November 2019 veröffentlicht. Einwohnergemeindeversammlung Anzahl Stimmberechtigte: 1‘568, Teilnehmer: 124, Beschlussquorum: 314
Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019 (Zustimmung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme)
Kreditabrechnungen: a) Genehmigung Trinkwasser-Ringleitung im Bereich Zürcherstrasse und J. C. Hausstrasse (Zustimmung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme) b) Genehmigung Verbands-GEP (Genereller Entwässerungsplan) Abwasserverband SMES (Zustimmung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme)
Zustimmung Verpflichtungskredit für die Sanierung der Neuhofstrasse (CHF 706'300.00) (Zustimmung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme)
Gutheissung Rückweisungsantrag betreffend Verpflichtungskredit für die Sanierung des alten Zollhauses (CHF 987'700.00) (Rückweisungsantrag: 81 Ja-, 14 Nein-Stimmen)
Zustimmung zum Verpflichtungskredit für die Erweiterung des Friedhofgebäudes und für weitere Aufwertungsmassnahmen (CHF 410'000.00) (109 Ja-, 5 Nein-Stimmen)
Genehmigung Dienstbarkeitsvertrag mit der Colonia Libera Italiana CLI für die Parzelle Nr. 504 (Ostteil) (117 Ja-, 0 Nein-Stimmen)
Genehmigung Verpflichtungskredit für die Umsetzung der Massnahmen aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP II), 2. Etappe (CHF 1'100'000.00) (113 Ja-, 0 Nein-Stimmen)
Genehmigung des Budgets 2020 und Festlegung des Gemeindesteuerfusses (119 Ja-, 0 Nein-Stimmen)
Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019 (einstimmig genehmigt)
Zustimmung zum Budget 2020 (einstimmig genehmigt)
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung und der Einwohnergemeindeversammlung (ausgenommen Traktandum 4) unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 6. Januar 2020. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden. Gemeindekanzlei
Bauvorhaben: Stützwand aus vorfabrizierten Beton-Winkelelementen (Verlängerung der best. Nachbars-Wand).
Ortslage: Kellerholzstrasse 10,Parzelle-Nr. 1278
Die öffentliche Auflage findet vom 05.12.2019 bis 06.01.2020 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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Noch wenige Tage, dann heisst es erneut: Vorhang auf für den Theaterverein Stein im Steiner Saalbau. Seit August 2023 proben und üben die neun SchauspielerInnen das Theaterstück "Nicht meine Leiche" unter der Leitung von Esther...
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