Nachrichten aus Stein: Empfang des Schweizumrunders \ eUmzug: elektronische Umzugsmeldung \ Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber \ Baugesuche
Empfang des Schweizumrunders Bekanntlich ist unser Leiter Bau und Planung, Roland Gröflin, seit dem 1. August 2020 dabei, die Schweiz laufend zu umrunden. Am Mittwoch, 30. September 2020, findet die letzte Etappe statt, welche von Laufenburg nach Rheinfelden führt. Wir empfangen unseren Kollegen um 13.00 Uhr zu einem Zwischenhalt in Stein beim neugestalteten Aussichtspunkt bei der Adlerkreuzung. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, am Empfang teilzunehmen. Informationen zum Laufprojekt gibt es unter www.ruds22.info. Gemeindekanzlei
eUmzug: elektronische Umzugsmeldung Einwohnerinnen und Einwohner sowie Neuzuziehende können sich rund um die Uhr bequem online an-, ab- und ummelden. Der Kanton Aargau ist im Verbund eUmzug Schweiz angeschlossen und bietet eine Lösung für die online Adressänderung an. Link: http://ag.eumzug.swiss/. Die persönliche Vorsprache am Schalter der Einwohnerkontrolle entfällt dadurch. Der aktuelle Stand der Verarbeitung wird Ihnen jeweils per E-Mail mitgeteilt. Bei Zuzug vom oder Wegzug ins Ausland kann der Dienst nicht genutzt werden. Beim Bezug von Neubauten kann die Meldung leider vielfach nicht ausgelöst werden, weil die Adressfreigabe im eUmzug zeitverzögert erfolgt. Gemeindekanzlei
Meldepflicht für Vermieter und Logisgeber Sind Sie Vermieter/in von Wohnräumen in Stein? Personen die Wohnungen vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Kalenderjahres Logis geben, sind verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen zu melden (Register und Meldegesetz, RMG §§ 10 und 14). Auf unserer Homepage unter der Rubrik Dienstleistungen kann die Meldung bequem online übermittelt werden. Gemeindekanzlei
Bauvorhaben: Aussenmontage einer Luft-Wasser-Wärmepumpe
Ortslage: Blumenweg 6,Parzelle-Nr. 968, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 24.09.2020 bis 23.10.2020 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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