Bauvorhaben: Temporäre mobile Dampferzeugungsanlage neben WST-223, im Zusammenhang mit Wartungsarbeiten
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101,Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 18.03.2021 bis 16.04.2021 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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