Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Gemeindetermine 2023 \ Stellenausschreibung \ Änderungsgesuch für die Nutzung von Grundwasser
Rechtskraft Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist am 13. Januar 2023 sind die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 9. Dezember 2022 in Rechtskraft erwachsen.
Gemeindekanzlei
Gemeindetermine 2023
Der Gemeinderat hat für dieses Jahr die folgenden Termine festgelegt:
- Neuzuzügertreffen: 12. Mai 2023
- Sommergemeindeversammlung: 2. Juni 2023
- Bundesfeier: 31. Juli 2023
- Seniorenausflug: 14. September 2023
- Essen mit Senioren: 21. September 2023
- Wintergemeindeversammlung: 1. Dezember 2023
Wir bedanken uns für die Kenntnisnahme und freuen uns auf eine rege Teilnahme an den verschiedenen Anlässen.
Gemeinderat
Stellenausschreibung
Hauswart Sergio Olivito hat seine Anstellung bei der Einwohnergemeinde Stein auf Ende Februar 2023 gekündigt. Wir danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm viel Erfolg bei der neuen beruflichen Herausforderung.
Diese Veränderung wurde genutzt, um die personellen Strukturen im Aufgabenbereich der Hauswartung zu überprüfen. Nachdem sich der Einsatz einer Teamleitung beim Bauamt bewährt hat, wird die Schaffung dieser Funktion bei der Hauswartung ebenfalls angestrebt. Die vakante Stelle wird deshalb als «Teamleiter/in Hauswartung» ausgeschrieben.
Das Stelleninserat ist auf der Gemeindewebseite www.gemeinde-stein.ch abrufbar.
Geschäftsleitung
Änderungsgesuch für die Nutzung von Grundwasser
- für Heiz- und neu Kühlzwecke
- für den Betrieb einer Wärmepumpe;
- Gesuchsteller: Stiftung für Krankenpflege
- Anlagen: 1 bestehende Grundwasserfassung und 1 bestehende Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 856, Schulstrasse 2 in Stein (AG)
- Förderleistung: 4.92 l/s (295 l/min) Heizen (bestehend)
- 4.92 l/s (295 l/min) Kühlen (neu)
- Pumpenleistung: Pumpe 1: 4.88 l/s (293 l/min) (bestehend)
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 19.01.2023 bis 17.02.2023 auf der Gemeindekanzlei Stein (AG) öffentlich aufgelegt.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache erheben.
Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Aarau, 9. Januar 2023
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
Abteilung für Umwelt
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