Nachrichten aus Stein: Baubewilligung \ Gesuch für die Nutzung von Grundwasser \ Baugesuche \ Eidgenössische, kantonale und kommunale Volksabstimmungen\ Ersatzwahl einer Stimmenzählerin/eines Stimmenzählers vom 25. September 2022 für die Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist
Baubewilligung Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Projektverfasser:Hassler Rolf, Rütistrasse 1, 4332 Stein AG
Bauvorhaben: Anbau an EFH und Verbindungsleitung (Leerrohr) zwischen Gartenstrassse 14 und Gartenstrasse 15 (bereits ausgeführt)
Parzelle(n) Nr.: 878, GB Stein AG
Strasse: Gartenstrasse 15b
Bau und Planung
Gesuch für die Nutzung von Grundwasser zu Wärmezwecken, für den Betrieb einer Wärmepumpe;
Gesuchsteller: Stiftung für Krankenpflege
Anlagen: 1 Grundwasserfassung und 1 Versickerungsanlage auf der Parzelle Nr. 856, Schulstrasse 2 in Stein AG zu BG 2020/36
Förderleistung: 4.92 l/s (295 l/min) Heizen
Pumpenleistung: Pumpe 1: 4.88 l/s (293 l/min)
Das Nutzungsgesuch wird gemäss § 28 des Wassernutzungsgesetzes vom 11. März 2008 (WnG) vom 18.08.2022 bis 16.09.2022 auf der Gemeindekanzlei Stein AG öffentlich aufgelegt. Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse besitzt, kann innerhalb der Auflagefrist beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Umwelt, Buchenhof, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einwendungen erheben. Einwendungen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Aarau, 3. August 2022 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung für Umwelt
Projektverfasser: CALLIDUS GmbH Realestate und Service, Rütiweg 9, 4133 Pratteln
Bauvorhaben: Neubau Musterzugkabine WST-331.1 für pharmazeutische Arbeiten und neuer Abfallplatz
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 18.08.2022 bis 16.09.2022 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung
Eidgenössische, kantonale und kommunale Volksabstimmungen Am 25. September 2022 finden die folgenden Abstimmungen statt: Eidgenössische Volksabstimmung
Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)»;
Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch Erhöhung der Mehrwertsteuer;
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV21);
Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Kantonale Volksabstimmung
Verfassung des Kantons Aargau (Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder); Änderung vom 18. Januar 2022
Kommunale Volksabstimmung
Ersatzwahl eines Stimmenzählers/einer Stimmenzählerin für den Rest der Amtsperiode 2022/2025, sofern keine stille Wahl zustande kommt
Die Urne für die persönliche Stimmabgabe ist im Gemeindehaus wie folgt zugänglich:
Samstag, 18.00 – 19.00 Uhr
Sonntag, 08.00 – 09.00 Uhr
Die Anleitung für die briefliche Stimmabgabe ist auf dem Stimmrechtsausweis aufgeführt. Die briefliche Stimmabgabe ist nur gültig, wenn das amtliche Antwortkuvert und das amtliche Stimmzettelkuvert verwendet werden. Zudem muss der Stimmrechtsausweis vom Stimmberechtigten unterzeichnet werden. Der Stimmrechtsausweis gehört nicht ins Stimmzettelkuvert. Wahlbüro
Ersatzwahl einer Stimmenzählerin/eines Stimmenzählers vom 25. September 2022 für die Amtsperiode 2022/2025; Nachmeldefrist Für die Ersatzwahl einer Stimmenzählerin/eines Stimmenzählers ist bis zum Ablauf der Anmeldefrist folgende Kandidatin angemeldet worden:
Vogt Sabrina, geb. 1981, von Röthenbach BE, Wasserwerkstrasse 13 (parteilos)
Da die Anzahl der Kandidierenden der Anzahl der zu vergebenden Sitze entspricht, wird gemäss § 30a Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Nachmeldefrist von 5 Tagen angesetzt, innert der weitere Vorschläge eingereicht werden können. Wahlvorschläge sind von 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Stein zu unterzeichnen und mit Wahlfähigkeitsausweis bei der Gemeindekanzlei innert 5 Tagen seit Publikation, d. h. bis Montag, 22. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen werden. Gehen innert dieser Frist keine neuen Anmeldungen ein, wird die vorgeschlagene Person vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a Abs. 2 GPR). Wahlbüro Stein
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Bundespräsidentin Viola Amherd und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben eröffneten gestern Montag, 18. März 2024, die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Anwesenheit der...
Noch wenige Tage, dann heisst es erneut: Vorhang auf für den Theaterverein Stein im Steiner Saalbau. Seit August 2023 proben und üben die neun SchauspielerInnen das Theaterstück "Nicht meine Leiche" unter der Leitung von Esther...
Die Personenunterführung Adlerplatz in der Gemeinde Stein wird voraussichtlich zwischen 8. Januar und Mai 2024 instand gestellt. Während dieser Zeit benutzen die Fussgängerinnen und Fussgänger zum Queren der Zürcherstrasse den...