Nachrichten aus Stein: Temporäre Verkehrsbeschränkung Brotkorbstrasse
Temporäre Verkehrsbeschränkung Brotkorbstrasse Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) wird folgende Verkehrsbeschränkung verfügt.
Im Zusammenhang mit den umfangreichen Baumassnahmen auf dem Schulareal Brotkorb steht das Parkplatzareal für die Schulbusse nicht mehr zur Verfügung. Die nachfolgende temporäre Verkehrsbeschränkung gewährleistet den sicheren Aus- und Einstieg der Kinder in dieser Zeit.
Brotkorbstrasse: Parkverbot auf der ganzen Länge des weiss markierten Parkfeldes auf Höhe der Aargauischen Sprachheilschule ASS von Montag bis Freitag, 06.00 bis 18.00 Uhr, ausgenommen Schulbusse
Die Anordnung gilt für die Dauer der Bauzeit. Einsprachen Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkung sind innert der Frist vom 2. Februar bis 3. März 2023 beim Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Gemeinderat Stein
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