Nachrichten aus Stein: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren \ Aktueller Stand laufender Gemeindeprojekte \ Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken \ Baugesuch
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021; Anmeldeverfahren Walter Zumstein tritt per Ende Dezember 2019 als Mitglied des Gemeinderates zurück. Als Ratsältester, welcher seit 2002 im Amt ist, will er in Absprache mit dem Gesamtgemeinderat die Erneuerung des Gremiums abschliessen. Am 20. Oktober 2019 findet somit der 1. Wahlgang für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 statt. Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von mindestens 10 Stimmberechtigten der Gemeinde Stein zu unterzeichnen und auf der Gemeindekanzlei Stein bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis Freitag, 6. September 2019, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann auf der Gemeindekanzlei bezogen oder im Internet unter www.gemeinde-stein.ch (Online-Schalter) heruntergeladen werden. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im 1. Wahlgang keine stille Wahl möglich ist (§ 30b GPR) und grundsätzlich jede in der Gemeinde Stein wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann (§ 30 Abs. 1 GPR). Das Wahlbüro
Aktueller Stand laufender Gemeindeprojekte Die Arbeitsgruppe, welche für die Aufwertung und Umgestaltung des Steiner Friedhofs eingesetzt wurde, hat dem Gemeinderat bereits erste Massnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. So wurde ein Schaukasten aufgestellt, in welchem zum Beispiel Informationen zu bevorstehenden Bestattungen angeschlagen werden können. Im Zusammenhang mit der Erstellung eines neuen Grabfeldes wurde die Umgestaltung eines Wegs an die Hand genommen. Die Namensbeschriftungen beim Gemeinschaftsgrab sind teilweise kaum mehr lesbar, weil die Stahlplatten mit den Gravuren viel stärker korrodieren als erwartet. Daniel Schwarz, Eisenkünstler aus Effingen, hat der Arbeitsgruppe einen Vorschlag für die Neubeschriftung beim Gemeinschaftsgrab gemacht. An der Südseite der Betonwand des Friedhofgebäudes, also auf der Seite zum Gemeinschaftsgrab, soll ein Baumrelief angebracht werden. Damit verbunden die Schilder (in Form von Blättern, die vom Baum wegfliegen) mit den Namen der Verstorbenen. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe und der Gemeinderat sind von diesem Vorschlag begeistert. Die Umsetzung wird noch für dieses Jahr vorgesehen. Die Beschriftung der „Blätter“ für die bereits im Gemeinschaftsgrab beigesetzten Personen wird für das Jahr 2020 vorgesehen. An der letzten Einwohnergemeindeversammlung wurden diverse Dienstbarkeitsverträge mit der AEW Energie AG und der Axpo Grid AG genehmigt. Hintergrund ist die geplante Erdverlegung der heutigen Hochspannungsleitungen entlang der Eisenbahnstrecke im Gebiet Rüti. Die Verträge konnten zwischenzeitlich unterzeichnet und beurkundet werden. Der Zeitpunkt der Umsetzung ist noch offen. Die Arbeitsgruppe „Zollhaus“ hat ein neues Projekt für die Sanierung und die zukünftige Nutzung des alten Zollhauses am Brückenkopf der Holzbrücke erarbeitet. Da der Gemeinderat zu einzelnen Punkten noch vertiefte Abklärungen vornehmen und Entscheide treffen muss (z. B. Verhandlungen mit der potenziellen Mieterschaft, Ausbaustandard, Kostenschätzung) kann das Geschäft nicht bereits an der kommenden Sommergemeindeversammlung vorgelegt werden. Der Gemeinderat bedankt sich bei den Mitwirkenden für die geleistete Arbeit und das grosse Engagement. Gemeinderat
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Strassen und Gehwegen bis 22. Mai 2019; Vermeidung von Unfällen Bäume, Sträucher und Hecken führen oft zu Beeinträchtigungen im Bereich von öffentlichen Strassen und Wegen. Die Übersichtlichkeit wird eingeschränkt und die Unfallgefahr steigt. Wir erinnern deshalb die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an das Zurückschneiden der Pflanzen entlang von Strassen und Wegen sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m Höhe, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Bei Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen. Hecken und Sträucher gegenüber den Gemeindestrassen (gilt auch für Privatstrassen im Gemeingebrauch) sind auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand (Einfriedung bis 80 cm Höhe) bzw. 2 m Abstand (Einfriedung über 80 cm Höhe) zurückzuschneiden. Bei Gehwegen muss der Rückschnitt mindestens bis hinter die Parzellengrenze erfolgen. In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Bitte beachten Sie, dass Einfriedungen im Sichtbereich dauernd eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen dürfen. Bau und Planung
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101,Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 09.05.2019 bis 07.06.2019 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Bau und Planung Stein
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