Publikationen der Gemeinde Stein AG
Von: Stein AG
Nachrichten aus Stein AG: Papier- und Kartonsammlungen \ Baugesuche \ Betreuungspersonen \ Gemeindeversammlungen
Neuerungen bei den Papier- und Kartonsammlungen
Die Papier- und Kartonsammlungen, welche bisher durch die Pfadi Thierstein durchgeführt wurden, werden ab 2021 ausschliesslich von der P. Pfister AG, Oeschgen, erledigt. Beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:
Papier und Kartonagen werden zukünftig an getrennten Sammeltagen abgeholt.
Das Papier oder die Kartonagen sind gebündelt an den jeweiligen Sammeltagen, welche Sie für das kommende Jahr dem grünen Entsorgungsblatt, welches letzte Woche in die Haushaltungen verteilt wurde, entnehmen können, bis um 07.00 Uhr an den Kehrichtsammelplätzen zu deponieren.
In Schachteln oder Säcken verpacktes Papier wird nicht mitgenommen.
Die Sammelroute entspricht derjenigen der Kehrichtabfuhr.
Der Gemeinderat bedankt sich bestens bei der Pfadi Thierstein für ihren Einsatz in den vergangenen Jahren.
Gemeinderat
Baugesuche
- Baugesuchsnummer: 2020/53
- Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Projektverfasser: Pharmaplan AG Basel, Altkircherstrasse 8, 4054 Basel
- Bauvorhaben: Umbau Verpackungsbereich im EG WST-222
- Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
- Kantonale Zustimmung: erforderlich
- Baugesuchsnummer: 2020/52
- Bauherrschaft: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Projektverfasser: Novartis Pharma Stein AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Bauvorhaben: Einbau Trafolüftung WST-316
- Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
- Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 10.12.2020 bis 08.01.2021 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Betreuungspersonen für Kinder gesucht
Für die Tagesstrukturen an der Schule Stein sucht die Einwohnergemeinde Stein eine Betreuungsperson mit einem Pensum von zirka 30 bis 40 Prozent sowie eine Springerin für spontane Einsätze.
Anforderungen:
Sie haben ein Flair für Kinder und kennen sich aus mit den einzelnen Altersgruppen. Sie sind verantwortungsbewusst, können Regeln liebevoll umsetzen und sind herzlich im Umgang mit Kindern. Sie verfügen über eine selbstständige Arbeitsweise und gute mündliche Deutschkenntnisse. Absolute Pünktlichkeit ist Voraussetzung.
Es wird die Frühbetreuung der Kinder vor der Schule sowie die Nachmittagsbetreuung von Ihnen erwartet. Sie sollten daher zeitlich flexibel sein. In den Schulferien findet keine Betreuung statt.
Das erwartet Sie:
Die Administration rund um das Betreuungsangebot wird erledigt, so dass Sie sich voll auf die Betreuung der Kinder konzentrieren können. Sie betreuen Kinder im Kindergarten- und Schulalter. Diese kommen vor allem in den Randstunden der Schule in die Tagesbetreuung und erwarten, dass sie dort einerseits ihre Hausaufgaben erledigen sowie Freizeitbeschäftigungen nachgehen können. Sie führen je nach Alter der Kinder Beschäftigungs-, Spiel- und Bastelaktivitäten durch. Sie sind verantwortlich für eine Kindergruppe von 3 bis 10 Kindern.
Die Betreuung findet in einem Raum des ASS-Schulhauses in Stein statt.
Die Arbeitszeiten sind für Sie planbar und nach Eingang der Semesteranmeldungen fix. Der Stellenantritt erfolgt nach Absprache.
Bewerbung:
Senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail oder schriftlich an:
Franziska Schöni / Leitung Tagesstrukturen Stein / Brotkorbstrasse 11 / 4332 Stein / tagesstrukturen.stein@gmail.com / Tel. 076 / 253 18 17
Publikation der Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 5. Dezember 2020
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen Stein vom 5. Dezember 2020 veröffentlicht.
Einwohnergemeindeversammlung
Anzahl Stimmberechtigte: 1‘601, Teilnehmende: 123, Beschlussquorum: 321
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2019 (Genehmigung mit 113 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme)
- Entgegennahme Rechenschaftsbericht 2019 (Kenntnisnahme)
- Verwaltungsrechnung 2019 (Genehmigung mit 119 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme)
- Altes Zollhaus; Vertrag für den Verkauf der Liegenschaft an Edgar Steinacher, Gansingen (Genehmigung mit 71 Ja-Stimmen, bei 26 Nein-Stimmen)
- Änderung des Bestattungs- und Friedhofreglements (Rückzug durch den Gemeinderat infolge eines genehmigten Änderungsantrags, welcher eine Überarbeitung des Reglements erforderlich macht)
- Verpflichtungskredit für Schulhaus-Umbau, Sanierung und Erweiterung (Genehmigung mit 100 Ja-Stimmen, bei 10 Nein-Stimmen)
- eilrevision der Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland (Genehmigung mit 106 Ja-Stimmen, bei 2 Nein-Stimmen)
- Verpflichtungskredit für die Sanierung des Flachdaches beim Werkhof/Feuerwehrmagazin (Genehmigung mit 97 Ja-Stimmen, bei 6 Nein-Stimmen)
- Kantonale Mittelschule, Standort Neumatt Ost; Vollmacht für den Verkauf der Parzelle Nr. 642 an den Kanton Aargau (Genehmigung mit 86 Ja-Stimmen, bei 24 Nein-Stimmen)
- Budget 2021 und Festlegung des Gemeindesteuerfusses (Genehmigung mit 118 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme)
Ortsbürgergemeindeversammlung
Anzahl Stimmberechtigte: 48, Teilnehmende: 10, Beschlussquorum: 10
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2019 (Zustimmung einstimmig)
- Verwaltungsrechnung 2019 (Zustimmung einstimmig)
- Aufnahmen ins Ortsbürgerrecht
a) Gesuch von Stefan Benz mit den Kindern Gian Peter und Lara (Zustimmung einstimmig)
b) Gesuch von Sven Marc Born mit den Kindern Diego Leando und Alessio Luis (Zustimmung einstimmig)
c) Gesuch von Andreas Schafroth (Zustimmung einstimmig)
d) Gesuch von Patrick Schafroth mit den Kindern Nick und Lea (Zustimmung einstimmig)
e) Gesuch von Hans Rudolf Schlatter (Zustimmung einstimmig) - Budget 2021 (Zustimmung einstimmig)
- Von Otto Herzog erworbenes Mobiliar; Verwendung (Einstimmiger Beschluss für den Verkauf der Möbel)
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung haben das Beschlussquorum erreicht und sind rechtskräftig. Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 8. Januar 2021. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlauts eingereicht werden.
Gemeindekanzlei Stein AG
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