Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Bundesfeier \ Öffnungszeiten Nationalfeiertag \ Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Strassen und Gehwegen; Vermeidung von Unfällen \ Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse \ Baugesuch \ Funktionswechsel Brunnenmeister \ Einbürgerungsgesuch
Bundesfeier in Stein
In Stein wird die Bundesfeier wie in den Vorjahren bereits am Vorabend, am Mittwoch, 31. Juli durchgeführt. Sie findet auch dieses Jahr auf dem Parkplatz der Sportanlagen Bustelbach statt.
Im Festzelt des Turnvereins wird die Bevölkerung ab 19.00 Uhr zum traditionellen Risottoessen eingeladen. Nach dem Auftritt der Alphorngruppe Kaisten hält Bruno Tüscher, Gemeindeammann Münchwilen, in diesem Jahr eine Festansprache.
Im Anschluss an das gemeinsame Singen der Landeshymne spielt der Alleinunterhalter Benny zum Tanz auf. Um 22.00 Uhr startet vor dem Festzelt der Lampionumzug unter Führung der Fahnenträger der Dorfvereine und der Tambouren der Fasnachtszunft Möhlin-Ryburg.
Die Festwirtschaft liegt in der Verantwortung des Turnvereins. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf ein Feuerwerk zu verzichten.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an der Steiner Bundesfeier.
Gemeinderat
Öffnungszeiten Nationalfeiertag
Am Mittwoch, 31. Juli 2019 schliessen die Schalter der Gemeindeverwaltung und das Bauamt bereits um 15.30 Uhr.
Am Donnerstag, 1. August 2019 und Freitag, 2. August 2019 bleiben die kommunalen Dienste den ganzen Tag geschlossen.
Ab Montag, 5. August 2019 sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten gerne wieder für Sie da.
Gemeindekanzlei
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an öffentlichen Strassen und Gehwegen; Vermeidung von Unfällen
Bäume, Sträucher und Hecken führen oft zu Beeinträchtigungen im Bereich von öffentlichen Strassen und Wegen. Die Übersichtlichkeit wird eingeschränkt und die Unfallgefahr steigt.
Wir erinnern deshalb die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer an das Zurückschneiden der Pflanzen entlang von Strassen, Wegen, Trottoirs sowie bei Einmündungen und Ausfahrten. Die öffentlichen Strassen und Wege sowie deren Einrichtungen (Strassenbeleuchtung, Hydranten, Strassen- und Signaltafeln) dürfen vom anstossenden Grundeigentum nicht durch Bäume, Sträucher etc. beeinträchtigt werden. In das Strassengebiet hineinreichende Bäume sind auf mindestens 4.50 m Höhe, ab Fahrbahn gemessen, aufzuasten. Bei Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2.50 m betragen.
Hecken und Sträucher gegenüber den Gemeindestrassen (gilt auch für Privatstrassen im Gemeingebrauch) sind auf 60 cm und gegenüber der Kantonsstrasse auf 1 m Abstand (Einfriedung bis 80 cm Höhe) bzw. 2 m Abstand (Einfriedung über 80 cm Höhe) zurückzuschneiden. Bei Gehwegen muss der Rückschnitt mindestens bis hinter die Parzellengrenze erfolgen.
In Sichtzonen (bei Einmündungen und Strassenverzweigungen) muss ein sichtfreier Raum gewährleistet sein. Bitte beachten Sie, dass Einfriedungen im Sichtbereich dauernd eine Höhe von 80 cm ab Strassenniveau nicht übersteigen dürfen.
Bau und Planung
Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse
Die Referendumsfrist für die Beschlüsse der Einwohner- und der Ortsbürgergemeindeversammlungen vom 7. Juni 2019 ist am 12. Juli 2019 ungenutzt abgelaufen.
Bis auf das Abstimmungsergebnis zum Traktandum Nr. 6 der Einwohnergemeindeversammlung (Verpflichtungskredit für den Anteil an der Fahrradverbindung zwischen den Bahnhöfen Stein und Bad Säckingen (CHF 350‘000.00)), gegen welches bei der Gemeindeabteilung, Departement Volkswirtschaft und Inneres, eine Beschwerde eingereicht wurde, sind die Beschlussfassungen somit rechtskräftig.
Gemeindekanzlei
Baugesuch
- Baugesuchsnummer: 2019/35
- Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein
- Grundeigentümer: Einwohnergemeinde Stein, Brotkorbstr. 9, 4332 Stein
- Projektverfasser: Einwohnergemeinde Stein, Bau und Planung, Münchwilerstrasse 55, 4332 Stein
- Bauvorhaben: Umnutzung Kellerraum in Mehrzweckraum:
- neuer Boden, neue Fenster, Beleuchtung, Anstrich der Wände u. Decke, auswechseln Wasserleitung und Elektroleitungen.
- Ortslage: Schaffhauserstrasse 18, Parzelle-Nr. 552
Die öffentliche Auflage findet vom 25.07.2019 bis 23.08.2019 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Funktionswechsel Brunnenmeister
Die Funktion des Brunnenmeisters wurde per Juli 2019 an den bisherigen Stellvertreter, Philipp Schneiter, Mitarbeiter des Bauamtes, übertragen. Der bisherige Brunnenmeister, Hans Strebel, Hauswart, ist neu als Brunnenmeister-Stellvertreter tätig.
Der Abtausch ihrer Funktionen ist im Hinblick auf eine langfristige Planung erfolgt: Hans Strebel wird in einigen Jahren pensioniert. Er hat mit seinem grossen Fachwissen und seinem unermüdlichen Einsatz die Wasserversorgung Stein viele Jahre betreut und massgeblich mitgeprägt. Philipp Schneiter absolviert aktuell den Brunnenmeister-Lehrgang. Bereits im Jahr 2017 hat er den Wasserwart-Kurs erfolgreich bestanden.
So kann bereits zum heutigen Zeitpunkt betriebsintern die Nachfolgeregelung aufgegleist werden. Mit dieser Konstellation und dank den beiden ausgewiesenen Fachleuten kann eine sorgfältige Übergabe dieser anspruchsvollen Aufgabe sichergestellt werden.
Der Gemeinderat möchte es nicht unterlassen Hans Strebel bestens für seinen langjährigen und geschätzten Einsatz für die Wasserversorgung Stein zu danken und wünscht Philipp Schneiter einen erfolgreichen Abschluss des Brunnenmeister-Lehrgangs.
Bei einem Problem, welches die Wasserversorgung betrifft, sind die Herren Schneiter und Strebel wie folgt erreichbar: 079 812 01 50 (Philipp Schneiter) und 079 602 75 90 (Hans Strebel).
Gemeinderat/Bau und Planung
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Januar 2014 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
Gesuchsteller
- Name: Cook
- Vorname: Zakariah Tobias
- geboren: 1999
- Heimat: Vereinigtes Königreich
- Geschlecht: männlich
- Adresse: J. C. Hausstrasse 19, 4332 Stein AG
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat Stein
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