Bauvorhaben:Neubau Einfamilienhaus Abbruch Wochenendhaus AGV Nr. 255
Ortslage: Rütistrasse 42, Parzelle-Nr. 239, GB Stein AG
Die öffentliche Auflage findet vom 04.01.2021 bis 02.02.2021 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Baubewilligung Der Gemeinderat hat die folgende Baubewilligung erteilt:
Baugesuchsnummer: 2020/36
Bauherrschaft: Stiftung für Krankenpflege, Rosenweg 1, 4332 Stein
Grundeigentümer: Stiftung für Krankenpflege, Rosenweg 1, 4332 Stein
Bauvorhaben: Neubau eines Zentrums für Gesundheit mit Dienstleistungs-/ und Wohnflächen "Casa Cura" (Arealüberbauung) / Rückbau Gebäude 153 / 798 / 189
Parzellen Nr.: 794, 856, 793, GB Stein AG
Strasse: Friedhofweg
Gemeindekanzlei Stein AG
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