Bauvorhaben: Umschlagplatz nach Wasserrohrbruch bei WST-106. Reparatur und technische ertüchtigung nach aktuellem Stand.
Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 18.07.2024 bis 19.08.2024 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen
nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Gemeindekanzlei Stein
Nachrichten aus Stein: Kommunale Gesamterneuerungswahlen \ Gesamterneuerungswahlen für die Amtsperiode 2026/2029, Wahltermine, Anmeldeverfahren \ Baugesuch \ Rechtskraft der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung
Das Probenwochenende des Theatervereins Stein war ein voller Erfolg und motivierte die Spieler mit viel Herzblut. Unter der Leitung von Rainer Ackermann, der zum ersten Mal Regie führt, wird seit Mitte August fleissig geprobt....