Nachrichten aus Stein: Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/Stimmenzählerin) für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Stimmenzähler/Stimmenzählerin) für den Rest der Amtsperiode 2022/2025
Martin Häfeli hat seine Demission als Stimmenzähler mitgeteilt. Der Gemeinderat dankt Herrn Häfeli recht herzlich für sein langjähriges Engagement im Wahlbüro. Am Sonntag, 25. September 2022,findet der erste Wahlgang für die Ersatzwahl für ein Mitglied des Wahlbüros (Stimmenzähler/Stimmenzählerin) für den Rest der Amtsperiode 2022/2025 statt. Anmeldeverfahren Wahlvorschläge sind gemäss § 29a des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) und § 21b der Verordnung über die politischen Rechte (VGPR) von 10 Stimmberechtigten des Wahlkreises zu unterzeichnen und bei der Gemeindekanzlei Stein bis spätestens am 44. Tag vor dem Wahltag, d. h. bis am Freitag, 12. August 2022, 12.00 Uhr, einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rückzug der Anmeldung nicht mehr zulässig. Das erforderliche Formular kann bei der Gemeindekanzlei bezogen oder auf der Homepage www.gemeinde-stein.ch heruntergeladen werden. Im Übrigen wird auf den Grundsatz verwiesen, dass im 1. Wahlgang jede in der Gemeinde Stein wahlfähige Person als Kandidatin oder Kandidat gültige Stimmen erhalten kann. Stille Wahl Sind weniger oder gleich viele wählbare Kandidatinnen oder Kandidaten vorgeschlagen, als zu wählen sind, ist mit der Publikation der Namen eine Nachmeldefrist von 5 Tagen anzusetzen, innert der neue Vorschläge eingereicht werden können. Übertrifft die Anzahl der Anmeldungen nach dieser Frist die Anzahl der zu vergebenden Sitze nicht, werden die Vorgeschlagenen von der anordnenden Behörde, beziehungsweise vom Wahlbüro als in stiller Wahl gewählt erklärt (§ 30a GPR). Gemeinderat/Wahlbüro Stein
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