Publikationen der Gemeinde Stein
Von: Gemeinde Stein
Nachrichten aus Stein: Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung \ Einladung zum Neujahrsempfang \ Einbürgerungsgesuch \ Baugesuch \ Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024 \ Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Die Schalter der Gemeindeverwaltung und das Bauamt bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
Konkret steht das Personal der Bevölkerung im alten Jahr noch bis und mit Montag, 23. Dezember 2024, 16.30 Uhr, zur Verfügung. Im neuen Jahr erfolgt die Arbeitsaufnahme am Montag, 6. Januar 2025.
Dem Personal wird mit diesen Brückentagen ermöglicht, die aufgelaufene Überzeit und die restlichen Urlaubstage abzubauen.
Für dringende Fälle sind auf dem Anrufbeantworter der Kanzlei (Tel. 062 866 40 00) die wichtigsten Telefonnummern abrufbar.
Wir wünschen Ihnen besinnliche Weihnachtstage und einen guten Start in ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
Gemeinderat und Personal
Einladung zum Neujahrsempfang
Wir laden Sie herzlich zum Neujahrsempfang ein:
- Donnerstag, 2. Januar 2025, 19.00 Uhr, im Saalbau Stein
- Rückblick und Ausblick von Vizeammann Benie Ankli
- Ehrungen
- Musikalische Umrahmung
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Stein sind herzlich willkommen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum ungezwungenen Gespräch mit Nachbarn, Bekannten und Behördenmitgliedern.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Gemeinderat
Einbürgerungsgesuch
Folgende Person hat bei der Einwohnergemeinde Stein ein Gesuch um ordentliche Einbürgerung gestellt, weshalb deren Personalien gestützt auf das per 1. Juli 2020 geltende Einbürgerungsrecht (§§ 18 Abs. 6, 21 und 22 KBüG) publiziert werden.
- Gesuchstellerin:
- Name: Gehri
- Vorname: Rianna-Elena
- geboren: 2008
- Heimat: Deutschland
- Geschlecht: weiblich
- Adresse: Rütistrasse 34b
Jede Person kann innert 30 Tagen seit der amtlichen Publikation dem Gemeinderat, Postfach 63, 4332 Stein, eine schriftliche Eingabe zu dem Gesuch einreichen. Diese Eingaben können sowohl positive wie negative Aspekte enthalten. Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und in seine Beurteilung einfliessen lassen.
Gemeinderat
Baugesuch
- Baugesuchsnummer: 2024/49
- Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Grosspeterstrasse 20, Postfach, 4002 Basel
- Grundeigentümer: GETEC PARK.STEIN AG, Schaffhauserstrasse 101, 4332 Stein
- Projektverfasser: AXIANS Schweiz AG, Rütistrasse 28, 8952 Schlieren
- Bauvorhaben: SNOV/Nachträgliche ordentliche Bewilligung Korrekturfaktor (ohne Änderungen an der Mobilfunkanlage) für Swisscom (Schweiz) AG
- Ortslage: Schaffhauserstrasse 101, Parzelle-Nr. 682, GB Stein AG
- Kantonale Zustimmung:
- Erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 19.12.2024 bis 30.01.2025 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung
Publikation der Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung vom 13. Dezember 2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden die folgenden Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung Stein vom 13. Dezember 2024 veröffentlicht:
Anzahl Stimmberechtigte: 1’624, Teilnehmende: 95, Beschlussquorum: 325; Einwohnerzahl: 3’500
Einwohnergemeindeversammlung
- Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Juni 2024; Genehmigung mit grossem Mehr, ohne Gegenstimme
- Kreditabrechnung für den Bau einer öffentlichen Treppenverbindung Rütistrasse/Fischingerweg; Genehmigung mit 83 Ja-Stimmen, ohne Gegenstimme
- Verpflichtungskredit für die Projektierung und den Bau einer vierten Kindergartenabteilung (CHF 1'410'000.00); Genehmigung mit grossem Mehr, eine Nein-Stimme
- Verpflichtungskredit für Ingenieurdienstleistungen für die Projektierung und den Bau einer Fussgängerüberquerung über die Autobahn A3 zwischen Bahnhofweg und Bahnhof Stein-Säckingen (CHF 420'000.00); Ablehnung mit grossem Mehr, 7 Ja-Stimmen
- Budget 2025 und Festlegung des Gemeindesteuerfusses; Genehmigung mit grossem Mehr ohne Gegenstimme
Die Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Das Referendum kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden (§ 31 Abs. 1 Gemeindegesetz). Zur Einreichung eines Referendums kann bei der Gemeindekanzlei unentgeltlich eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist die Unterschriftenliste mit dem Wortlaut des Begehrens auf der Gemeindekanzlei zu hinterlegen (§ 62e Gesetz über die politischen Rechte). Ablauf der Referendumsfrist: 17. Januar 2025.
Gemeindekanzlei
Publikation der Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung Stein vom 12. Dezember 2024 veröffentlicht:
Anzahl Stimmberechtigte: 41, Teilnehmende: 13, Beschlussquorum: 9
- Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2024; Genehmigung einstimmig
- Budget 2025; Genehmigung einstimmig
Die Beschlüsse der Ortsbürgergemeindeversammlung sind rechtskräftig (Beschlussquorum erreicht).
Gemeindekanzlei Stein
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