Publikationen der Gemeinde Stein AG
Von: Gemeinde Stein AG
Nachrichten aus Stein AG: Gemeindeprojekte \ Prämienverbilligung \ Baugesuch
Aktueller Stand laufender Gemeindeprojekte
Die Musikschule Region Stein ist in unserem Dorf in der Liegenschaft Friedhofweg 4 untergebracht. Aufgrund des geplanten Baus eines Wohn- und Geschäftshauses durch die Eigentümerschaft, die Stiftung für Krankenpflege in Stein, wurde der Mietvertrag gekündigt. Die Musikschule wird im Verlauf des Herbsts an die Münchwilerstrasse 55 in Stein ziehen und dort vorübergehend die Betriebswohnung beim Gemeindewerkhof nutzen. Diese ist seit anfangs Juli 2020 nicht mehr bewohnt.
Sofern die Sanierung der Schulanlage Brotkorb mit Umbau und Erweiterung wie vorgesehen umgesetzt werden kann, wird die Musikschule zukünftig im Schulhaus integriert sein.
Da die Spielgruppe „Chäferli“ ebenfalls in einer vom Neubau der Krankenpflegestiftung (2. Etappe) betroffenen Liegenschaft zuhause ist, wird für diese wichtige vorschulische Einrichtung eine Integration in den kommunalen Schulanlagen geplant.
Gemeinderat
Prämienverbilligung 2021
Der Antrag auf Prämienverbilligung für das Jahr 2021 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Zugangscode benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Laufe des Monats September 2020 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung.
Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2020 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-ag.ch/pv). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2021 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2020 erfolgen.
Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung). Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag benötigt, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden.
Gemeindezweigstelle SVA
Baugesuch
Baugesuchsnummer: 2020/41
Bauherrschaft: Steeb Reinhard, Rütistrasse 27, 4332 Stein / Steeb Heidi, Rütistrasse 27, 4332 Stein
Grundeigentümer: Steeb Reinhard, Rütistrasse 27, 4332 Stein / Steeb Heidi, Rütistrasse 27, 4332 Stein
Projektverfasser: Bäumlin & John AG, Dammstrasse, 5070 Frick
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus und Doppel-Einfamilienhaus
Ortslage: Rütistrasse, Parzelle-Nr. 317, GB Stein AG
Kantonale Zustimmung: erforderlich
Die öffentliche Auflage findet vom 10.09.2020 bis 09.10.2020 statt. Die Baugesuchsunterlagen liegen während den ordentlichen Bürostunden in der Gemeindeverwaltung Stein öffentlich zur Einsichtnahme auf. Einwendungen sind während der Auflagefrist beim Gemeinderat Stein schriftlich einzureichen. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Einwendung hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt, und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.
Bau und Planung Frick
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