Weitere Finanzhilfe für Sportverbände
Von: mm/f24.ch
Der Bund wird in Zukunft den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Sportverbände auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung finanziell unterstützen. In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 hat der Bundesrat die hierfür notwendige Anpassung der Sportförderungsverordnung verabschiedet. Damit unterstreicht der Bundesrat, dass die Sportanlagen von nationaler Bedeutung einen wichtigen Anteil an bessere Rahmenbedingungen für den Schweizer Sport leisten. Die neue Regelung tritt im Februar 2020 in Kraft.
Im Rahmen des nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK) leistet der Bund seit 1998 Finanzhilfen an den Bau solcher Sportanlagen. Insgesamt hat das Parlament in mehreren Tranchen bisher 170 Millionen Franken bewilligt.
Das NASAK-Programm leistet einen wichtigen Beitrag an die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den leistungsorientierten Nachwuchs- und Spitzensport. Aus diesem Grund hat der Bundesrat im Sommer beschlossen, das Programm weiterzuführen; bis Ende 2020 soll eine Botschaft ausgearbeitet werden.
Anreiz, die Sportanlagen noch mehr zu nutzen
Im Juni 2019 haben National- und Ständerat eine Motion überwiesen welche verlangt, dass der Bund in Zukunft auch den Trainings- und Wettkampfbetrieb der Sportverbände auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung mitfinanzieren soll. Inskünftig wird der Bund deshalb entsprechende Beiträge an die nationalen Sportverbände ausrichten. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die NASAK-Anlagen noch mehr nutzen, statt beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen auf günstigere Anlagen im Ausland auszuweichen.
Klare Regeln für die zusätzlichen Beiträge
Die Beiträge werden via Dachverband Swiss Olympic an die Sportverbände ausbezahlt. Sie sind zweckgebunden und müssen im Rahmen der Trainings und Wettkämpfe auf NASAK-Anlagen eingesetzt werden. Die Unterstützung ist ausschliesslich für nationale Sportverbände vorgesehen und richtet sich nach dem effektiven Umfang der Nutzung.
Der Subventionskredit für Sportverbände soll für diesen Zweck um zehn Millionen Franken pro Jahr erhöht werden. Eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Sport BASPO und Swiss Olympic regelt die Einzelheiten. Eine externe Prüfgesellschaft wird jährlich die korrekte Verwendung der Subventionen überprüfen.
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