Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) sperrt einen Schweizer American-Football-Spieler wegen Vorhandensein verbotener Substanzen für 1 Jahr und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung
Im Rahmen eines Herbst-Cup-Spiels wurde ein American-Football-Spieler einer Dopingkontrolle unterzogen (In-Competition). Die Analyse der Urinprobe des Spielers ergab das Vorhandensein der verbotenen Substanzen Higenamin und Heptaminol (bzw. Octodrin).
Der Spieler erklärte gegenüber Antidoping Schweiz, er habe während dem Spiel aus der Flasche eines Mitspielers getrunken, ohne deren Inhalt zu kennen. In Anbetracht der vom Athleten vorgelegten Informationen (substanzielle Unterstützung bei der Entdeckung eines Verstosses gegen Anti-Doping-Bestimmungen) wurde die Sperre von der DK reduziert, so dass der Athlet für ein Jahr statt für vier Jahre gesperrt wurde.
Die Sperre gilt seit dem 29. Dezember 2020, dem Beginn der provisorischen Sperre, und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte Kontroll-, Analyse- und Verfahrenskosten, sowie eine Parteientschädigung an Antidoping Schweiz im Gesamtbetrag von 1'892.95 Franken übernehmen.
Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass die Anti-Doping-Bestimmungen dem Prinzip der «Strict Liability» unterliegen. Dies bedeutet insbesondere, dass jede Athletin und jeder Athlet für die in ihren bzw. seinen Dopingproben gefundenen Substanzen die alleinige Verantwortung trägt. Dies erfordert von den Sporttreibenden ein hohes Mass an Selbstverantwortung, bspw. bei der Konsumation von Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln.
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