Die Disziplinarkammer für Dopingfälle von Swiss Olympic (DK) sperrt einen Hornusser wegen versuchter Anwendung der verbotenen Substanzen Testosteron und Clomifen sowie unzulässiger Einflussnahme für sechs Jahre und verurteilt ihn zu einer Geldzahlung.
Im Rahmen einer Postkontrolle wurde in einer an den 32-jährigen Hornusser adressierten Sendung eine Ampulle Testosteron-Enantat sowie 24 Tabletten Clomifen zurückbehalten. Der Sportler hat den Vorwurf der versuchten Anwendung bestritten und behauptet, er hätte diese Produkte nicht bestellt. Um seine Aussagen zu untermauern, hat er ein gefälschtes Dokument erstellt. Als die Fälschung des Dokuments festgestellt wurde, gab der Sportler zu, die verbotenen Substanzen bestellt zu haben.
Die von der DK auferlegte Sperre von sechs Jahren setzt sich zusammen aus der versuchten Anwendung (Import) der verbotenen Substanzen sowie der unzulässigen Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontrollverfahrens (Fälschung). Die Sperre gilt seit dem 26. August 2021 und ist für sämtliche Sportarten und jegliche Funktionen im Sport weltweit wirksam. Zusätzlich muss der Verurteilte eine Parteientschädigung an Antidoping Schweiz und die Verfahrenskosten im Gesamtbetrag von 1'800 Franken übernehmen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.
Antidoping Schweiz erinnert alle Sportlerinnen und Sportler daran, dass der Import von verbotenen Dopingmitteln gemäss Bundesgesetz über die Förderung von Sport und Bewegung (SpoFöG) verboten bleibt. Verdächtige Waren werden sichergestellt und an Antidoping Schweiz weitergeleitet. Antidoping Schweiz vernichtet diese Produkte kostenpflichtig und stellt einen Antrag zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens bei der DK. Sämtliche Sporttreibende mit einer Lizenz oder einer Mitgliedschaft bei einem Verein bzw. Verband, welcher Swiss Olympic angeschlossen ist, können sanktioniert werden. Dies gilt unabhängig von deren sportlichem Leistungsniveau, Alter und Nationalität.
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