Unterstützung für internationale Sportgrossanlässe
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) möchte internationale Sportgrossanlässe in der Schweiz für die Jahre 2025-2029 mit rund 45 Millionen Franken unterstützen.
Sie hat eine entsprechende Botschaft des Bundesrates mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden des Rats verabschiedet. Neu möchte sie überdies nationale wiederkehrende Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung mit jährlich 5 Millionen unterstützen.
Mit seiner Botschaft beantragt der Bundesrat die Bewilligung von Verpflichtungskrediten in der Höhe von 46,65 Millionen Franken für die Unterstützung von Sportgrossanlässen in den Jahren 2025–2029. Beiträge sind dabei für die Planung und die Durchführung von Anlässen (mit 28,65 Millionen) sowie an Sportfördermassnahmen, die in Zusammenhang mit diesen Anlässen stehen (mit 18 Millionen), vorgesehen.
In Abweichung von der bundesrätlichen Vorlage möchte die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Organisation der Finalspiele der Tennis-Team-Weltmeisterschaften der Frauen – dem Billie Jean King Cup – mit einer Million Franken unterstützen. Dieser Betrag würde vom Kreditposten, der für «weitere Anlässe» vorgesehen ist, abgezogen und damit kompensiert.
Zudem möchte die Mehrheit einen neuen Kredit schaffen für wiederkehrende Grossanlässe mit internationaler Ausstrahlung und diesen für dieselbe Periode von 2025-29 mit jährlich fünf Millionen dotieren. Ziel ist es, diese Anlässe ebenso unterstützen zu können wie die einmaligen internationalen Anlässe.
Der Bundesrat wird damit beauftragt, die Kriterien für die Vergabe dieser Gelder zu definieren und in einer Verordnung festzuhalten. Diesen Beschluss hat sie 15 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefasst.
Eine Minderheit lehnt diesen Antrag ab. Sie ist nicht zuletzt mit Blick auf den Finanzhaushalt der Ansicht, dass es ohne vertiefte Bedarfsabklärung und ohne Vergabekriterien nicht angezeigt sei, einen solchen Kredit zu schaffen.
Im Rahmen einer Diskussion zum Bericht über die tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen zudem beschlossen, mittels Motion den Bundesrat zu beauftragen, die Gesetzgebung so anzupassen, dass J+S-Beiträge in Zukunft auch an niederschwellige Angebote wie zum Beispiel Offenen Sporthallen ausbezahlt werden können. Damit soll die teilweise prekäre finanzielle Situation dieser Angebote aufgefangen werden.
Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Sie erachtet den aktuellen Rahmen dieses grössten Sportförderungswerks des Bundes als in sich stimmig und möchte diesen nicht aufbrechen.
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