Mit der OECD-Steuerreform soll eine Mindeststeuer für grosse Unternehmen eingeführt werden. Die Vernehmlassungsfrist für die Umsetzung in der Schweiz dauerte bis zum 20. April 2022. Die Städte sind von der OECD-Steuerreform (15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro pro Jahr) unmittelbar betroffen, da sie als zentrale Wirtschaftsstandorte einen überproportionalen Anteil an Unternehmen beherbergen. Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren (KSFD) hat deshalb für ihre diesjährige Mitgliederversammlung vom vergangenen Freitag VertreterInnen von Bund und Kantonen für einen Austausch mit ihren Mitgliedern eingeladen, unter ihnen Bundesrat Ueli Maurer.
Kurt Fluri, Präsident Städteverband, Stadtpräsident Solothurn, Nationalrat
Der Bundesrat schlägt vor, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer mit einer Verfassungsänderung umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Die Vernehmlassung endete am 20. April 2022. Im Hinblick auf die Botschaft, welche voraussichtlich im Juni 2022 erwartet wird, thematisierte die KSFD die Umsetzung der OECD-Steuerreform an ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung.
Finanzielle Beteiligung der Städte und mehr Transparenz gefordert Der Schweizerische Städteverband (SSV) und die KSFD begrüssen grundsätzlich die Umsetzung der OECD-Steuerreform in der Schweiz. In ihrer gemeinsamen Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung fordern sie aber eine Beteiligung der Städte an den Mehreinahmen durch die Ergänzungssteuer.
Zusätzlich fordern der SSV und KSFD, dass die finanziellen Auswirkungen der Reform auf die drei Staatsebenen einer Auslegeordnung unterzogen werden. Nur so ist es möglich, eine zielkonforme Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung zu garantieren und eine umfassende Entscheidungsgrundlage zu erhalten.
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