SR-Kommission lehnt zwei AHV-Initiativen ab
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat sich mit zwei Volksinitiativen zur AHV befasst. Sie empfiehlt, sowohl die Renteninitiative als auch die Initiative für eine 13. AHV-Rente ohne indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
Mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» zur Ablehnung zu empfehlen. Sie hat sich dabei auch mit der Möglichkeit eines indirekten Gegenentwurfes befasst, jedoch mit 7 zu 5 Stimmen beschlossen, keinen solchen auszuarbeiten.
Nach dem knappen Volks-Ja zur AHV 21 im vergangenen Herbst hält die Kommissionsmehrheit eine weitere Anpassung des Rentenalters zum jetzigen Zeitpunkt nicht für opportun. Zwar sei die Finanzierung der AHV nach 2030 weiterhin nicht gesichert, der Bundesrat sei jedoch mit der Annahme der Motion «Auftrag für die nächste AHV-Reform» bereits im September 2021 beauftragt worden, dem Parlament bis am 31. Dezember 2026 eine Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten.
An diesem Zeitplan will die Kommission festhalten, damit die Frage der langfristigen Sicherung der Finanzierung der AHV sorgfältig geprüft werden kann. So könne vor weiteren Reformschritten auch das Inkrafttreten der mit der AHV 21 beschlossenen Anpassungen abgewartet werden.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Angesichts der drohenden Finanzierungslücke sei eine Anpassung des Referenzalters notwendig. Mit dem vorgeschlagenen Mechanismus der Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung könne die Finanzierung der AHV nachhaltig gesichert werden.
Ablehnung der Volksinitiative für 13. AHV-Rente
Die Kommission empfiehlt mit 9 zu 4 Stimmen, die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» abzulehnen. Die Erhöhung der jährlichen AHV-Rente über eine dreizehnte Auszahlung ist in ihren Augen finanziell nicht tragbar und würde die Probleme der AHV langfristig verschärfen. So müssten namentlich die Beiträge nach oben korrigiert werden.
Die SGK-S betont, dass die finanziellen Aussichten der AHV bereits mit dem aktuellen Rentenniveau unsicher sind und der Handlungsspielraum im Bundeshaushalt beschränkt ist. Vor diesem Hintergrund hat sich die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen auch gegen die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags ausgesprochen.
Ein entsprechender Antrag war im Übrigen bereits von der SGK-N abgelehnt worden. Die Kommission ist zudem der Auffassung, dass die Volksinitiative nicht geeignet ist, um gezielt finanziell schlechter gestellte Rentnerinnen und Rentner zu unterstützen, und dass sie zu einer Ungleichbehandlung führt.
Die Kommissionsminderheit ist demgegenüber der Ansicht, dass die AHV-Renten derzeit zu tief sind und die von der Volksinitiative verlangte Massnahme entscheidend dazu beitragen würde, die Altersarmut zu bekämpfen und älteren Menschen einen angemessenen Lebensstandard zu gewährleisten.
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