Die ElCom überprüft die Strompreiserhöhungen intensiv
Von: mm / f24.ch
Die angekündigten Preiserhöhungen haben zu heftigen Reaktionen bei den Konsumenten geführt: Bei der ElCom sind in diesen ersten drei Wochen nach der Publikation der Tarife über 1000 Reklamationen eingetroffen. Die Kommission überprüft derzeit intensiv die Kosten und Tarife des Übertragungsnetzes und der nachfolgenden Netzebenen. Für die Bearbeitung der zahlreichen Reklamationen braucht die ElCom jedoch mehr Personal.
Ende August haben die meisten der rund 850 schweizerischen Stromversorgungsunternehmen die Tarife für das Jahr 2009 publiziert. Dabei werden - wie es im neuen Stromversorgungsgesetz vorgesehen ist - zum ersten Mal die Tarife für die Elektrizität, für die Benutzung des Stromnetzes sowie kommunale und eidgenössische Abgaben separat ausgewiesen.
Bei vielen Stromversorgungsunternehmen kommt es per 1.1.2009 zu Tariferhöhungen. Gemäss Stromversorgungsgesetz ist die Eidgenössische Elektrizitätskommission (
ElCom) für die Überprüfung dieser Tarife zuständig. Die ElCom kann gemäss diesem Gesetz jederzeit Absenkungen verfügen oder Erhöhungen untersagen.
Bei der ElCom sind in den drei ersten Septemberwochen über 1000 Reklamationen eingetroffen. Dabei handelt es sich bei rund der Hälfte um konkrete Beanstandungen der Tarife von spezifischen Stromversorgungsunternehmen.
Die Kommission konzentriert ihre Untersuchung im Moment auf die Kosten und Tarife des von swissgrid betriebenen Übertragungsnetzes. Diese Tarife werden deshalb prioritär behandelt, weil allfällige Anpassungen einen flächendeckenden Einfluss auf alle Konsumenten in der Schweiz hätten. Ferner werden auch die Kosten und Tarife der übrigen Stromversorgungsunternehmen untersucht. Nur drei Wochen nach Bekanntgabe der Tarife ist es der ElCom aber unmöglich, bereits mit ersten Entscheiden aufzuwarten.
Bereits im Juni dieses Jahres hat die ElCom begonnen, die Tarife für die Nutzung des Übertragungsnetzes von Amtes wegen eingehend zu überprüfen (siehe Kasten unten). Die ElCom führt diese aufwendige Untersuchung zügig durch und ist bestrebt, diese bis zum Jahresende abzuschliessen. Damit allfällige Entscheide der ElCom vor Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht Bestand haben, ist aber eine sorgfältige Prüfung des Sachverhalts und Beurteilung auf Grund des geltenden Rechts unerlässlich - und das braucht Zeit. Die ElCom hat die Kompetenz, einmal in Kraft gesetzte Tarife jederzeit rückwirkend korrigieren zu können.
Die ElCom ist daran, den Personalbestand bis Ende Jahr auf 18 Stellen (zusätzlich zur Kommission) auszubauen. Für die Bearbeitung der zahlreichen Reklamationen und Beschwerden braucht die ElCom jedoch mehr Personal. Es ist damit zu rechnen, dass im Zusammenhang mit der kostendeckenden Einspeisevergütung weitere zahlreiche Streitfälle bei der ElCom eingehen werden. Das Parlament hat es in der Hand, in der Dezembersession der ElCom zusätzliche Stellen zu bewilligen.
Die Schwerpunkte der ElCom bei der Überprüfung der Tarife des Übertragungsnetzes: 1. Überprüfung des Netznutzungstarifs: Dieser Tarif hängt direkt mit den Kapital- und Betriebskosten des Übertragungsnetzes zusammen. Die ElCom überprüft deshalb eingehend die Bewertung der Netze durch die rund 40 Eigentümer des Übertragungsnetzes. Sie untersucht beispielsweise, ob zur Berechnung der Kapitalkosten die ursprünglichen Anschaffungskosten beziehungsweise sachgerechte Preisindizes verwendet wurden. Zudem überprüft sie die Höhe der Betriebskosten. Für ihre Abklärungen kann die ElCom auch internationale Vergleichswerte heranziehen.
2. Überprüfung des Tarifs für allgemeine Systemdienstleistungen: Dieser Tarif beinhaltet unter anderem die Mengen und die Beschaffungskosten für die Regelenergie. Diese ist nötig, um die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit bei unvorhergesehenen Ereignissen wie z. B. dem Ausfall eines Kraftwerkes sicherzustellen. Die Schweiz verfügt im Verhältnis zur Gesamtproduktion über grosse Kraftwerkseinheiten. Um einen Ausfall des grössten Werkes zu kompensieren, muss entsprechend viel Regelenergie vorgehalten werden - was entsprechende Kosten verursacht. Die ElCom untersucht hier unter anderem, wieviel Regelenergie im europäischen Kontext tatsächlich in der Schweiz zur Verfügung gestellt werden muss. Ausserdem stellt sich die Frage, ob diese Aufwendungen vollumfänglich dem Netzbetrieb zugerechnet werden sollen oder nicht anderen Marktteilnehmern angelastet werden könnten.
Moritz Leuenberger will Aussprache mit den Verantwortlichen Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verfolgt die aktuelle Entwicklung der Strompreise sehr aufmerksam. Es begrüsst das Bestreben der Elektrizitätskommission (ElCom), Entscheide zu den angekündigten Strompreiserhöhungen noch in diesem Jahr zu fällen. Bundesrat Moritz Leuenberger will sich in Kürze mit den Stromproduzenten sowie den Kantonen und Gemeinden zu einer Aussprache treffen. Ziel ist, deren Handlungsspielraum bei den Kosten zu erörtern, die ausserhalb der Zuständigkeiten der ElCom liegen. Das UVEK begrüsst das Bestreben der ElCom, noch in diesem Jahr Entscheide zu den angekündigten Tariferhöhungen zu fällen. Sie schafft damit Klarheit über die neuen Elektrizitätstarife, bevor diese am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Die Kompetenz, über die Rechtmässigkeit der von den Stromversorgungsunternehmen angekündigten Tariferhöhungen zu entscheiden, liegt allein bei der ElCom. Das UVEK mischt sich in diesen Entscheidungsprozess nicht ein.
Bundesrat Moritz Leuenberger hat sich am Montag 15. September 2008 von der ElCom über den Zeitplan ihrer Entscheide informieren lassen. Das UVEK hat bei dieser Gelegenheit auch vom zusätzlichen Personalbedarf der ElCom und von ihrer Absicht Kenntnis genommen, das Parlament zur Lösung des Personalproblems anzurufen.
Die ElCom hat die Kompetenz, die Netznutzungskosten zu untersuchen. Die Strompreise werden aber auch durch andere Kosten beeinflusst, für deren Überprüfung die ElCom nicht zuständig ist. Dazu gehören unter anderem die Abgaben und Konzessionsgebühren an die Gemeinden und Kantone, die hier einen gewissen Handlungsspielraum haben.
In Kürze wird Bundesrat Moritz Leuenberger die Stromproduzenten sowie die Kantone und Gemeinden zu einer Aussprache einladen und alle Akteure dazu auffordern, ihren Handlungsspielraum in diesen Kostenbereichen möglichst auszunutzen, um übermässige Strompreiserhöhungen mit spürbaren Auswirkungen auf Haushalte und Wirtschaft zu verhindern. Der Bundesrat hat bereits an die Verantwortung der Unternehmen der Branche appelliert und sie aufgefordert, ihre Tarifgestaltung noch einmal zu überdenken.
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