Bundesrätin Keller Sutter plädiert für „Ehe für alle“
Von: mm/f24.ch
Paare gleichen Geschlechts sollen dieselben Rechte haben wie Paare verschiedenen Geschlechts. Auch sie sollen zivil heiraten können. Mit der Öffnung der "Ehe für alle" werde die heutige Ungleichbehandlung beseitigt. Für die Ehe zwischen Frau und Mann ändere sich nichts, so Bundesrätin Karin Keller-Sutter an der gestrigen Medienkonferenz mit der sie gleichzeitig den Abstimmungskampf zum Referendum des vom Parlament und Bundesrat beschlossene Gesetz lancierte über das am 26. September 2021 an der Urne entschieden wird.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben einzig die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese ist der Ehe jedoch nicht in jeder Hinsicht gleichgestellt. Das Parlament will diese Ungleichbehandlung beseitigen und die Ehe für alle Paare öffnen. Es hat eine entsprechende Parlamentarische Initiative angenommen und die Vorlage im Dezember 2020 verabschiedet. Mit der Begründung, auch in Zukunft sollen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen dürfen, wurde das Referendum ergriffen.
Alle Ehepaare erhalten die gleichen Rechte Der Staat soll den Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihr Privat- und Familienleben zu gestalten haben. Mit der Vorlage sollen deshalb auch Paare gleichen Geschlechts zivil heiraten können.
Die Öffnung der Ehe beseitige die rechtliche Ungleichbehandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Paaren bei der erleichterten Einbürgerung, der Adoption und der Fortpflanzungsmedizin. Bereits heute dürfen Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, das Kind des Partners oder der Partnerin adoptieren.
Neu soll nun ein gleichgeschlechtliches Ehepaar auch gemeinsam ein Kind adoptieren können. Mit der Vorlage sei die gesetzlich geregelte Samenspende in der Schweiz neu auch einem verheirateten Frauenpaar erlaubt. Anonyme Samenspenden, die Eizellenspende und die Leihmutterschaft bleiben hingegen weiterhin für alle verboten.
Eingetragene Partnerschaften können bei einer Annahme der Vorlage in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden. Für die Ehe zwischen Frau und Mann ändert sich nichts.
Für Bundesrat und Parlament gibt es keinen Grund, gleichgeschlechtliche Paare von der Ehe auszuschliessen. Deshalb empfehlen sie in der Abstimmung vom 26. September 2021 ein Ja zur "Ehe für alle".
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