Bundesräte sollen doppelte Staatsbürgerschaft behalten können
Von: mm/f24.ch
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) lehnt es ab, dass Personen mit einer zweiten Staatsangehörigkeit nicht in den Bundesrat gewählt werden können. Weder soll mit einer solchen Vorschrift das aktive Wahlrecht der Bundesversammlung eingeschränkt, noch das passive Wahlrecht von ca. 20% der heute wählbaren Personen abgeschafft werden.
(Foto: Item, CC-by-sa 3.0/de)
Die parlamentarische Initiative von Nationalrat Marco Chiesa (SVP/TI) fordert, dass nur Personen in den Bundesrat gewählt werden können, die ausschliesslich über die Schweizer Staatsbürgerschaft verfügen.
Die Kommission lehnt die von der Initiative geforderte Einschränkung der Wählbarkeit mit 13 zu 9 Stimmen ab. Gemäss Bundesverfassung sind alle Stimmberechtigten in den Bundesrat wählbar. Ca. 20% der Schweizerinnen und Schweizer besitzen heute zwei Staatsbürgerschaften.
Es bestehe kein Anlass, diesen Personen generell eine mangelnde Loyalität gegenüber der Schweiz zu unterstellen. Die Mitglieder der Bundesversammlung hätten die Aufgabe, alle Eigenschaften einer Person bei ihrem Wahlentscheid zu berücksichtigen. Ob eine doppelte Staatsbürgerschaft bei diesem Entscheid eine wesentliche Rolle spiele, soll jedes Ratsmitglied für sich entscheiden können.
Die doppelte Staatsbürgerschaft von Bundesräten wurde vorgängig zur letzten Bundesratswahl diskutiert, als der heutige Vorsteher des Aussendepartements Ignazio Cassis freiwillig die italienische Staatsbürgerschaft abgab. Demgegenüber machte ein weiterer Bundesratskandidat, Pierre Maudet, die Rückgabe seines französischen Passes von der Wahl in den Bundesrat abhängig.
Eine Minderheit unterstützt die Initiative Chiesa, da Bundesräte die Schweiz auch in internationalen Gremien vertreten und gerade dort die Loyalität, das Vertrauen und die Glaubwürdigkeit von grosser Bedeutung sind. Bei einer doppelten Staatsbürgerschaft könnten diese Eigenschaften eines Regierungsmitglieds in Frage gestellt werden.
Offenlegung der Staatsangehörigkeiten von Mitgliedern des Parlaments
Die Kommission behandelte mit der parlamentarischen Initiative für die Offenlegung der Staatsangehörigkeiten von Mitgliedern des Parlaments einen weiteren Aspekt der doppelten Staatsbürgerschaft (Pa.Iv. Chiesa. Transparenz bei der Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten). Die Kommission stimmt dieser Initiative mit 15 zu 7 Stimmen zu.
Während die Initiative für die Unwählbarkeit von Doppelbürgern in den Bundesrat eine Verfassungsänderung verlangt, kann diese zweite Initiative durch eine kleine Gesetzesänderung umgesetzt werden.
Die Transparenz für die Wählerinnen und Wählern der Ratsmitglieder spreche für diese Offenlegungspflicht. Ausserdem reihe sich diese Verpflichtung ein in die bereits bestehende Pflicht zur Offenlegung des Berufes und der Interessenbindungen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern.
Die Kommission wird die nötige Ergänzung des Parlamentsgesetzes ausarbeiten können, falls auch die Schwesterkommission des Ständerates der Initiative zustimmt.
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