Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2019 die Vernehmlassung zur Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register eröffnet. Er will damit die Rechtssicherheit erhöhen, Hürden für auf Distributed Ledger Technologie (DLT) basierte Anwendungen beseitigen und Missbrauchsrisiken begrenzen. Die Vorlage dient der weiteren Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für DLT in der Schweiz, namentlich im Finanzbereich. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Juni 2019.
Im Dezember 2018 hat der Bundesrat einen Bericht zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und DLT im Finanzsektor verabschiedet. Er hat dabei betont, dass er bestmögliche Rahmenbedingungen schaffen will, damit sich die Schweiz als ein führender, innovativer und nachhaltiger Standort für Fintech- und DLT-Unternehmen etablieren und weiterentwickeln kann. Ebenso will er Missbräuche konsequent bekämpfen und die Integrität und gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz gewährleisten.
Der Bericht zeigte unter anderem auf, dass der Schweizer Rechtsrahmen bereits heute gut geeignet ist, mit neuen Technologien inklusive DLT umzugehen. Er wies aber auch auf punktuellen Handlungsbedarf hin. In der im Dezember 2018 angekündigten und nun vorliegenden Vernehmlassungsvorlage schlägt der Bundesrat insbesondere folgende Anpassungen vor:
Im Obligationenrecht soll die Möglichkeit einer elektronischen Registrierung von Rechten geschaffen werden, welche die Funktionen von Wertpapieren gewährleisten kann. Damit soll die Rechtssicherheit bei der Übertragung von DLT-basierten Vermögenswerten erhöht werden.
Im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll – ebenfalls zur Erhöhung der Rechtssicherheit – die Aussonderung kryptobasierter Vermögenswerte im Fall eines Konkurses ausdrücklich geregelt werden.
Im Finanzmarktinfrastrukturrecht soll eine neue Bewilligungskategorie für sogenannte «DLT-Handelssysteme» geschaffen werden. Diese sollen regulierten Finanzmarktakteuren und auch Privatkundinnen und -kunden Dienstleistungen in den Bereichen Handel, Abrechnung, Abwicklung und Verwahrung mit DLT-basierten Vermögenswerten anbieten können.
Schliesslich soll es künftig möglich sein, auch für den Betrieb eines organisierten Handelssystems eine Bewilligung als Wertpapierhaus zu erhalten. Dies erfordert eine Anpassung des künftigen Finanzinstitutsgesetzes.
Im Bereich der Geldwäschereibekämpfung sieht der Bundesrat – wie im Dezember 2018 dargelegt – einen Bedarf für Präzisierungen der geltenden Praxis. Diese Anpassungen auf Verordnungsstufe sind jedoch nicht Teil dieser Vernehmlassungsvorlage, sondern sollen im Rahmen der angelaufenen Revision des Geldwäschereigesetzes in die vorgesehene Anpassung der Geldwäschereiverordnung integriert werden.
Der Bundesrat hat zudem abklären lassen, ob die Gesetzgebung im Bereich der Prävention der Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierung in Bezug auf Crowddonating- und Crowdsupporting-Plattformen angepasst werden sollte. Im Moment werden über diese Plattformen verhältnismässig bescheidene Spendenvolumen gesammelt. Zudem verzichten derzeit auch andere Jurisdiktionen auf eine Regulierung solcher Tätigkeiten.
Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass es zurzeit unverhältnismässig wäre, Crowddonating- und Crowdsupporting-Plattformen dem Geldwäschereigesetz zu unterstellen. Er wird die Entwicklungen weiterverfolgen und gegebenenfalls neu beurteilen, ob solche Plattformen dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden sollten.
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