Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) haben an ihrer Sitzung vom 18. Mai 2020 einstimmig beschlossen, einen Untersuchungsschwerpunkt bei den Massnahmen des Bundesrates und der Bundesverwaltung zur Bewältigung der Covid-19 Pandemie zu setzen. Sie haben ihre Subkommissionen mit der Festlegung der zu vertiefenden Bereiche und der Durchführung der Untersuchungen beauftragt. Mit diesem Inspektionsansatz können die GPK den Entwicklungen bei der noch andauernden Covid-19 Pandemie und deren Auswirkungen sowie der thematischen Breite angemessen Rechnung tragen.
Die Überprüfung der Massnahmen der Bundesbehörden durch die Bundesversammlung ist in der aktuellen Krise von grosser Bedeutung. Die GPK konzentrieren sich dabei gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag auf die Geschäftsführung des Bundesrates und der Bundesverwaltung und weiterer Träger von Bundesaufgaben, während die Sachbereichskommissionen für den Gesetzgebungsbereich zuständig sind.
Die Überprüfung der GPK soll dazu beitragen, die demokratische Verantwortlichkeit von Bundesrat und Bundesverwaltung zu stärken und Lehren für die Bewältigung künftiger Krisen zu ziehen. Die parlamentarische Oberaufsichtstätigkeit entbindet den Bundesrat und die Bundesverwaltung jedoch nicht von ihrer Verantwortung, ihre Massnahmen rückwirkend selbst kritisch zu hinterfragen und evaluieren zu lassen. Einen entsprechenden Beschluss hat der Bundesrat am 20. Mai 2020 gefasst. Die GPK haben den Bundesrat eingeladen, sie über weitere Abklärungen zu informieren.
Die Bewältigung der Covid-19 Pandemie hält nach wie vor an und es gilt weiterhin die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz. Um diesen besonderen Umständen, der Dynamik und der Breite des Untersuchungsgegenstandes Rechnung zu tragen, haben die GPK entschieden, die Festsetzung der Untersuchungsschwerpunkte und die Durchführung der Inspektion an ihre Subkommissionen zu delegieren. Letztere werden teilweise schon vor der Sommerpause erste Abklärungen vornehmen und den GPK Bericht erstatten.
Dieses Vorgehen soll die gleichzeitige Behandlung mehrerer Aspekte der Pandemiebewältigung und eine Priorisierung der Themen in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Subkommissionen ermöglichen um dadurch auch flexibel auf neu auftretende Themen und Entwicklungen eingehen zu können.
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