Schweizer Migrationstrends
Von: mm/f24.ch
Im Jahr 2017 hat die Schweiz laut OEZD 118‘000 Neuzuwanderer langfristig oder dauerhaft aufgenommen (einschliesslich Statusänderungen und freier Mobilität), was -5,3% gegenüber 2016 entspricht. Diese Zahl umfasst 72,6% Zuwanderer, die von freier Mobilität profitieren, 1,6% Arbeitsmigranten, 17,4% Familienmitglieder (einschliesslich begleitender Familienangehöriger) und 5,8% humanitäre Migranten.
Rund 11‘000 Genehmigungen wurden an internationale Studierende im Tertiärbereich und 74‘400 an befristete und saisonale Arbeitsmigranten und Auszubildende erteilt. Darüber hinaus wurden 2017 in der EU 105‘700 Entsendungen verzeichnet, was einer Steigerung von 1,3% gegenüber 2016 entspricht. Diese entsandten Arbeitnehmer waren in der Regel befristet.
Deutschland, Italien und Frankreich waren 2017 die Top-3-Nationalitäten der Neuankömmlinge. Unter den Top-15-Herkunftsländern verzeichnete Eritrea den stärksten Anstieg (300) und Italien den stärksten Rückgang (-2‘700) der Zuflüsse in die Schweiz im Vergleich zum Vorjahr.
Im Jahr 2018 ging die Zahl der Erstasylbewerber um 18,8% auf rund 14‘000 zurück. Die meisten Bewerber stammen aus Eritrea (2‘500), Syrien (1‘200) und Afghanistan (1‘100). Der grösste Anstieg seit 2017 betraf Staatsangehörige Algeriens (200) und der grösste Rückgang der Staatsangehörigen Eritreas (-700). Von den 17‘000 im Jahr 2018 getroffenen Entscheidungen waren 89,4% positiv.
Die Auswanderung von Schweizerinnen und Schweizern in die OECD-Länder stieg um 3,7% auf 11‘000. Ungefähr zwei von fünf (39,9%) wanderten nach Deutschland, 14,1% nach Spanien und 6,8% nach Österreich aus.
Strategieänderung
Einige der jüngsten politischen Änderungen betrafen die Integration. Die Schweiz hat ihre Integrationsagenda im Jahr 2018 aufgelegt. Im Rahmen der kantonalen Integrationsprogramme definiert sie einen bundesweiten Integrationsprozess für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen, der beinhaltet: Erstinformation, kontinuierliches Fallmanagement, Klärung von Potenzialen und Massnahmen zur sprachlichen und beruflichen Integration und die Festlegung von fünf Wirkungszielen. Bis Mai 2019 verdreifacht der Bundesrat den Beitrag an die Kantone für ihre Integrationspolitik von 66 auf 200 Millionen Franken pro Jahr (von 6‘000 auf 18‘000 Franken pro Person).
Darüber hinaus hat die Schweiz während der vierjährigen Laufzeit des Programms ein neues Bundesprogramm für die berufsvorbereitende Ausbildung von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen für insgesamt bis zu 3‘600 Personen aufgelegt. Mitte 2018 wurden Verträge mit 18 Kantonen abgeschlossen und im August 2018 begann die erste vorberufliche Ausbildung.
Im August 2018 genehmigte der Bundesrat eine Reihe von Änderungen in Bezug auf die Integrations- und Sprachanforderungen (in Bezug auf die Hauptsprache des Wohnorts) für Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Am 15. Februar 2018 trat das neue Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft, das jungen Ausländern (zwischen 9 und 25 Jahren) der dritten Generation, also Personen, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben, die Einbürgerung erleichtert. Das Gesetz ermöglicht es gut integrierten Ausländern, in einem vereinfachten Verfahren die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Am 1. Januar 2019 wurde das bisherige Ausländergesetz in "Bundesgesetz über Ausländer und Integration" umbenannt. Zu den Neuerungen zählten der leichtere Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen. Sie können nun nach einer einfachen Mitteilung an die Arbeitsmarktbehörden eine Beschäftigung aufnehmen.
Eine weitere Massnahme betrifft die Möglichkeit, die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit der Unterzeichnung eines Integrationsvertrags zu verknüpfen. Diese Integrationsvereinbarung ist bindend und eine Nichterfüllung seitens des Migranten kann sanktioniert werden (Herabstufung der Genehmigung).
Am 1. März 2019 wurden schweizweit neue beschleunigte Asylverfahren und der Anspruch auf freien Rechtsschutz eingeführt. Der überwiegende Teil des Verfahrens findet in den Asylzentren der Bundesregierung statt und das Asylverfahren dauert maximal 140 Tage.
In seiner Sitzung vom 18. April 2018 hat der Bundesrat beschlossen, die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien für ein weiteres Jahr zu beschränken. Später in diesem Jahr verlängerte die Schweiz die Übergangsfrist für die freie Mobilität mit Kroatien bis Ende 2021.
Im November 2018 hat der Bundesrat die erste Phase der neuen integrierten Grenzschutzstrategie von 2014 bis 17 bewertet. Als Folgemassnahme beauftragte er das Bundesamt für Migration, gemeinsam mit den Kantonen eine neue Strategie mit einem Zeithorizont bis 2027 zu entwickeln. Diese basiert wiederum auf den Grundpfeilern der bisherigen Strategie: Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Menschenschmuggel, grenzüberschreitende Kriminalität und Erleichterung der legalen Einreise.
Die neue Strategie umfasst die Zusammenarbeit mit Schengen-Mitgliedstaaten und Drittstaaten, den Einsatz moderner Technologien, Risikoanalysen, Qualitätskontrollmechanismen und die Teilnahme an internationalen Solidaritätsmechanismen.
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