Bundesrat präzisiert das Aide-mémoire
Von: mm/f24.ch
An seiner Sitzung vom 6. Dezember 2024 hat der Bundesrat einige Präzisierungen seines Aide-mémoire (dt. Spickzettel) beschlossen. Diese betreffen insbesondere den Abschnitt zur Amtsgeheimnisverletzung.
Im Bericht «Indiskretionen im Zusammenhang mit Covid 19 Geschäften des Bundesrates» vom 17. November 2023 und in einem Schreiben vom 5. Juli 2024 empfehlen die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte dem Bundesrat verschiedene Massnahmen zur Aufklärung und Ahndung von Indiskretionen.
Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, verschiedene Massnahmen umzusetzen. Dazu gehören der revidierte Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung vom 28. August 2024, das Erstatten von Strafanzeigen, Vorgaben zu Hintergrundgesprächen im «Leitbild Information und Kommunikation von Bundesrat und Bundesverwaltung» der Konferenz der Informationsdienste KID (bis Juni 2025) und die Regelung der Weitergabe von Informationen an politische Parteien und politische Interessengruppen sowie Interessenvertreterinnen und -vertreter im Aide-mémoire.
Die entsprechende Revision des «Aide-mémoire» für die Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler» hat der Bundesrat am 6. Dezember 2024 verabschiedet. Das Aide-mémoire erteilt den Mitgliedern des Bundesrates und der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler Auskunft zu praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Amtes.
So hält das Aide-mémoire neu ausdrücklich fest, dass es nicht zulässig ist, Informationen oder Unterlagen aus der Ämterkonsultation und dem Mitberichtsverfahren an politische Parteien (Parteisekretariate, Fraktionen, Parteimitglieder) und weitere politische Interessengruppen und -vertretende weiterzugeben.
Das Aide-mémoire enthält neu auch Ausführungen zu den sogenannten Debriefings für Mitarbeitende der Mitglieder des Bundesrates bzw. des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin nach Bundesratssitzungen:
Erstens hält es ausdrücklich fest, dass der Kreis der Teilnehmenden so klein wie möglich gehalten werden soll; und zweitens sollen die Mitglieder des Bundesrates und der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin in diesen Debriefings nicht detailliert über die Beratungen oder individuelle Voten im Bundesrat berichten, sondern dessen Beschlüsse lediglich einordnen, um die daraus folgenden Aufträge erteilen zu können.
Darüber hinaus wurde das Aide-mémoire in einigen weiteren Punkten der aktuellen Praxis angepasst. Insbesondere erwähnt es die Loge im Stadttheater Bern und die Dauerfreikarte der Schweizer Seilbahnen für Mitglieder des Bundesrates nicht mehr, nachdem der Bundesrat am 27. März 2024 entschieden hat, auf diese zu verzichten.
Schliesslich steht neu auch im Aide-mémoire, welche Einkommen bei der Berechnung eines Ruhegehalts berücksichtigt werden und zu dessen Senkung führen können.
Diese Informationen wurden den neuen Bezügerinnen und Bezügern eines Ruhegehalts bisher in einem Brief mitgeteilt. Das aktualisierte Aide-mémoire tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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