Höhere Ausgleichszahlungen für das Jahr 2022
Von: mm/f24.ch
Die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) hat die Ausgleichszahlungen der einzelnen Kantone für das Jahr 2022 ermittelt. Insgesamt steigen die Zahlungen gegenüber dem Vorjahr um 91 Millionen Franken auf 5,3 Milliarden Franken. Die stärkste Zunahme des Ressourcenindexes verzeichnen die Kantone Schwyz, St. Gallen und Nidwalden. Die Indizes der Kantone Obwalden, Freiburg und Basel-Stadt weisen den grössten Rückgang auf. Die Berechnungen werden den Kantonen zur Stellungnahme unter-breitet.
Der Zielwert der garantierten Mindestausstattung wird im dritten und letzten Reduktionsschritt der Reform 2020 des Finanzausgleichs von 87,1 (2021) auf 86,5 Prozent des schweizerischen Mittels gesenkt. Gleichzeitig werden die Beiträge an den soziodemografischen Lastenausgleich erhöht und Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Reform ausgerichtet.
Die auf dieser Grundlage ermittelten Finanzausgleichszahlungen belaufen sich im Jahr 2022 auf insgesamt 5,3 Milliarden Franken, 91 Millionen Franken mehr als 2021.
Ressourcenausgleich – Rückgang der Ausgleichszahlungen
Die Dotation erfährt durch den tieferen Zielwert von 86,5 Prozent einen Rückgang (-210 Mio.). Dieser Abnahme stehen höhere Zahlungen aufgrund des wachsenden Ressourcenpotenzials (+114 Mio.) sowie der Zunahme der Disparitäten (+23 Mio.) gegenüber.
Per Saldo sinken die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone somit um 74 Millionen Franken oder 1,8 Prozent auf insgesamt 4,0 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert.
Massgebend für den Ressourcenausgleich 2022 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2016, 2017 und 2018. Entsprechend hatten die Folgen der Corona-Pandemie noch keine Auswirkungen auf die vorliegenden Zahlen.
Der Ressourcenindex 2022 steigt gegenüber 2021 bei 14 Kantonen an, bei 12 Kantonen ist er rückläufig.
Die grössten Zunahmen entfallen auf die Kantone Schwyz (+2,0 Indexpunkte), St. Gallen (+2,0) und Nidwalden (+1,8). Am stärksten sinkt der Ressourcenindex in den Kantonen Obwalden (-14,4 Indexpunkte), Freiburg (-3,5) und Basel-Stadt (-1,5). Alle Kantone mit einem Ressourcenindex unter 70 Punkten erreichen nach Ressourcenausgleich die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Indexpunkten. Im Jahr 2022 sind das die beiden Kantone Jura und Wallis.
Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs
Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt im Jahr 2022 insgesamt 863 Millionen Franken. Die Zunahme von 62 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich auf die Aufstockung des soziodemografischen Lastenausgleichs im Rahmen der Reform 2020 zurückzuführen (+60 Mio.). Zudem wurde der geografisch-topografische und der soziodemografische Lastenausgleich an die Teuerung angepasst (+0,3 Prozent).
Temporäre Massnahmen
Beim Übergang zum neuen Finanzausgleichssystem im Jahr 2008 wurde der Härteausgleich eingeführt. Die Zahlungen von Bund und Kantonen werden seit 2016 um jährlich 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert. Im Jahr 2022 sinkt der Härteausgleich deshalb um 17 Millionen Franken auf 227 Millionen Franken.
Zwecks Milderung der finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 kommt seit dem laufenden Jahr das temporäre Instrument der Abfederungsmassnahmen zur Anwendung. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden vom Bund finanziert. Im Jahr 2022 erfolgen Zahlungen im Umfang von 200 Millionen Franken an 18 ressourcenschwache Kantone, 120 Millionen Franken mehr als im Vorjahr. (weitere Details)
Prüfauftrag der Finanzdirektorenkonferenz vom September 2020
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat letzten Herbst anlässlich ihrer Stellungnahme zu den Finanzausgleichszahlen 2021 beantragt, eine Verordnungsanpassung zu prüfen.
Hintergrund war ein Sonderfall im Kanton Bern mit finanziellen Auswirkungen auf den Ressourcenausgleich aufgrund eines ausserordentlichen Gewinns einer Gesellschaft, die aus einer Fusion einer ehemaligen Statusgesellschaft mit einer ordentlich besteuerten Gesellschaft hervorgegangen ist.
Nur 2 Kantone befürworten eine Anpassung der Verordnung, die übrigen 24 Kantone lehnen diese ab. Die FDK hat sich an ihrer Plenarversammlung vom 21. Mai 2021 ebenfalls klar gegen eine Änderung ausgesprochen. Als Hauptargument wurde aufgeführt, dass der Finanzausgleich ein regelbasiertes System sei und dass dieses nicht aufgrund von Einzelfällen angepasst werden sollte. Aufgrund des deutlichen Ergebnisses der Konsultation wird auf eine Verordnungsänderung verzichtet.
Anhörung bei den Kantonen
Der Bericht wird den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Die FDK wird an ihrer Plenarversammlung vom 24. September 2021 zu den Berechnungen Stellung nehmen und dem Eidgenössischen Finanzdepartment Bericht erstatten. Aufgrund der Anhörung sind Änderungen an den vorliegenden Zahlen möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich entsprechend anpassen und auf den 1. Januar 2022 in Kraft setzen.
INFOS - Die Ausgleichsgefässe
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Res-sourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.
Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lasten-ausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.
Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Über-gang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementspre-chend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.
Mit den Abfederungsmassnahmen werden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. Ein Kanton verliert seinen Anspruch dauerhaft, wenn sein Ressourcenpotenzial über den schweizerischen Durchschnitt steigt. Die Abfederungsmassnahmen werden vollständig durch den Bund finanziert.
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