Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat am 5. März 2021 die Botschaft zur Volksinitiative «Gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative)» verabschiedet. Er empfiehlt die Initiative zur Ablehnung, stellt ihr aber einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Damit will der Bundesrat die Stärkung der demokratischen Kontrolle im Bereich der Ausfuhr von Kriegsmaterial sowie eine Verschärfung der gängigen Bewilligungspraxis unterstützen.
Die Initiantinnen und Initianten der Korrektur-Initiative wollen die Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte nicht mehr auf Verordnungsebene, sondern auf Verfassungsstufe regeln. Somit müssten Volk und Stände über Anpassungen entscheiden. Auf diese Weise sollen Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer verhindert werden. Zudem fordert die Initiative ein generelles Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen.
Initiative kontra Landesinteressen?
Die von der Initiative geforderte Verankerung der Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialexporte auf Verfassungsstufe würde dem Bundesrat und dem Parlament die Kompetenz entziehen, die Bewilligungskriterien anzupassen. Das Parlament könnte nicht mehr für die Aufrechterhaltung der für die Schweiz wichtigen sicherheitsrelevanten Wirtschaftszweige sorgen, was im Kriegsmaterialgesetz verankert ist. Mit Annahme der Initiative würde laut Bundesrat die gesetzliche Spezialregelung für Ersatzteillieferungen infrage gestellt. So könnten Schweizer Firmen ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den ausländischen Käufern nicht in jedem Fall nachkommen, weil Ersatzteillieferungen unter Umständen ohne wichtigen Grund abgelehnt werden müssten. Dies könne dem Ruf der Schweiz als verlässliche Wirtschaftspartnerin schaden. Insgesamt würden so die sicherheitsrelevanten Industrien im Land geschwächt, wie der Bundesrat in seiner Botschaft betont.
Mehr demokratische Kontrolle
Bereits heute hat die Schweiz im europäischen Vergleich eine vergleichsweise strenge Bewilligungspraxis für Kriegsmaterialausfuhren. Sie ist in vielen Punkten restriktiver als diejenige anderer europäischer Länder. Dennoch hat der Bundesrat Verständnis für die Anliegen der Initiantinnen und Initianten.
Mit seinem indirekten Gegenvorschlag, welcher bei einem Volksnein zur Initiative automatisch in Kraft tritt, will der Bundesrat die Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe verankern und so die demokratische Kontrolle stärken: Das Parlament könnte demnach die gesetzlichen Bewilligungskriterien anpassen. Mit dem fakultativen Referendum hätte das Stimmvolk das letzte Wort.
Zudem soll laut der Landesregierung der Gegenvorschlag die gängige Bewilligungspraxis verschärfen. Die heutige Regelung erlaubt Ausnahmen vom Ausfuhrverbot von Kriegsmaterial in Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen. Der Gegenvorschlag sieht indes vor, diese von der Initiative kritisierte Ausnahmen ersatzlos zu streichen. Damit würde die Schweiz deutlich weitergehen als die Regelungen im internationalen Vertrag über den Waffenhandel oder die Weisungen der EU an ihre Mitgliedsstaaten. Ausfuhren in sogenannte Bürgerkriegsländer bleiben in jedem Fall ausgeschlossen.
Der Gegenvorschlag soll dem Bundesrat ermöglichen, bei ausserordentlichen Umständen innerhalb eines klar abgesteckten Rahmens von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen. Dies muss aber für die Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz notwendig sein. Wichtig wird diese Möglichkeit der Güterabwägung beispielsweise dann, wenn Gegengeschäfte (Offset) aus einer Rüstungsbeschaffung durch die Schweizer Armee betroffen sind.
Schliesslich enthält der Gegenvorschlag eine Ausnahme für Kriegsmaterialausfuhren, die für Einsätze zugunsten des Friedens benötigt werden. Dies betrifft in erster Linie friedenserhaltende Operationen auf Basis eines Mandats der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Mit der Streichung der Ausnahme für Länder, die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, der Verankerung der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe und dem Ausschluss von Kriegsmaterialausfuhren in sogenannte Bürgerkriegsländer wird den drei Hauptanliegen des Initiativkomitees Rechnung getragen. Gleichzeitig erfüllt die Abweichungskompetenz für ausserordentliche Umstände ein zentrales Anliegen aus der Vernehmlassung.
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