Bundesrätin Keller-Sutter plädiert für elektronische Identifizierung
Von: mm/f24.ch
Die Schweizer Bevölkerung stimmt am 7. März 2021 über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ab. Das Gesetz schaffe die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität und regle, wie sich Personen im Internet eindeutig, sicher und praktisch identifizieren können, so Bundesrätin Karin Keller-Sutter an der gestrigen Medienkonferenz. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Vieles wird heute im Internet abgewickelt. Wer über private oder staatliche Internetportale Waren oder Dienstleitungen beziehen will, muss sich in der Regel identifizieren. Dafür gibt es bereits heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Jedoch ist keines dieser Systeme in der Schweiz gesetzlich geregelt.
Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet, das die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identifizierungsmöglichkeit (E-ID) schafft. Mit der staatlich kontrollierten E-ID könnten künftig auch Angebote einfach im Internet genutzt werden, für die bisher oft ein Erscheinen vor Ort notwendig war, beispielsweise Handy-Abo abschliessen, ein Bankkonto eröffnen oder einen Strafregisterauszug bestellen. Die E-ID ist freiwillig.
Kontrolle und Aufsicht der E-ID bleibt beim Staat
Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Das Referendumskomitee kritisiert die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten. Der Bund behalte mit dem neuen E-ID-Gesetz jedoch seine hoheitlichen Aufgaben. Er überprüfe und bestätige anhand seiner Register die Identität der einzelnen Personen. Die technische Umsetzung und den Betrieb der E-ID überlasse er aber E-ID-Anbieterinnen, die sich staatlich anerkennen lassen müssten und kontrolliert werden.
Anbieterinnen können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Personen, die eine E-ID wollen, sollen wählen können, bei wem sie diese ausstellen lassen. Erfüllt keine Anbieterin die gesetzlichen Anforderungen u. a. an die Sicherheit und den Datenschutz, kann der Staat eine eigene E-ID herausgeben. Diese Aufgabenteilung soll die staatliche Kontrolle einerseits und die bestmögliche Nutzung des digitalen Fortschritts andererseits sichern.
Eidgenössische Kommission überwacht Sicherheit und Datenschutz
Das E-ID-Gesetz stelle sicher, dass Konsumentinnen und Konsumenten für einfache Käufe im Internet weiterhin keine E-ID benötigen. Es schaffe zudem eine eidgenössische E-ID-Kommission (EIDCOM). Die Kommission anerkenne E-ID-Anbieterinnen und deren technische Systeme. Sie kontrolliere zudem laufend die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, so Bundesrätin Karin Keller-Sutter.
Der Datenschutz im E-ID-Gesetz gehe zudem über die Vorgaben des Datenschutzgesetzes hinaus, die E-ID sei damit sicherer als herkömmliche Logins. Daten dürften immer nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der E-ID nutzenden Person weitergegeben werden. E-ID-Anbieterinnen ihrerseits dürften die Daten nur für Identifizierungen verwenden. Es sei verboten, sie für andere Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben, auch nicht an die Online-Dienste. Die Daten müssten in der Schweiz gespeichert werden.
Dank der E-ID soll vieles im Internet einfacher, praktischer und sicherer werden. Darum soll das E‑ID-Gesetz auch ein Schlüssel für die weitere Digitalisierung der Schweiz sein. Dank dieser wichtigen, staatlich regulierten Basisdienstleistung sollen neue Angebote und Möglichkeiten entstehen. Dies soll den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken.
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