Wirksamkeit des Finanzausgleichs
Von: mm/f24.ch
Am 4. September 2024 hat der Bundesrat das Ergebnis der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2020–2025 über den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen zur Kenntnis genommen. Die Resultate zeigen, dass die Vorschläge des Bundesrates überwiegend positiv aufgenommen wurden. Die Mehrheit der Teilnehmenden ist auch der Meinung, dass die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele weitgehend erreicht worden sind.
Der Bundesrat hatte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am 15. März 2024 mit der Durchführung einer Vernehmlassung bei den Kantonen, den politischen Parteien und den Dachverbänden zum «Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen» beauftragt. Die Ergebnisse liegen nun vor.
Ein Grossteil der Teilnehmenden teilt die Ansicht des Bundesrats, dass die in der Verfassung und im Gesetz festgelegten Ziele in der Berichtsperiode weitgehend erreicht worden sind. Deshalb und auch im Sinne der Kontinuität und Stabilität des Finanzausgleichssystems sei derzeit auf Gesetzesänderungen zu verzichten. Anpassungen seien lediglich auf Verordnungsstufe vorzunehmen. Die wichtigsten Ergebnisse der Vernehmlassung sind:
Gewährleistung einer minimalen Ausstattung mit finanziellen Ressourcen:
Die meisten Teilnehmenden unterstützen den Vorschlag, die garantierte Mindestausstattung von 86,5 Prozent des nationalen Durchschnitts beizubehalten.
Anpassung der Methode für die Berechnung der massgebenden Steuerrepartitionen:
Die Berücksichtigung der Steuerrepartitionen (Aufteilung des Steuersubstrats von interkantonal tätigen Unternehmen auf die Kantone) soll in der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaV) detaillierter geregelt werden. Dies ist besonders relevant bei der Zuteilung der steuerbaren Gewinne von Unternehmen, die in mehreren Kantonen tätig sind.
Ausgleich übermässiger geografisch-topografischer und soziodemografischer Lasten:
Beim Lastenausgleich unterstützen etwa zwei Drittel der Stellungnahmen den Vorschlag, die Dotation unverändert zu lassen. Eine Minderheit fordert jedoch eine Erhöhung der Dotation des soziodemografischen Lastenausgleichs (SLA) oder des geografisch-topografischen Lastenausgleichs (GLA). Der Vorschlag, die Gewichtung der Indikatoren des soziodemografischen Lastenausgleichs in der Verordnung festzulegen, wird grossmehrheitlich unterstützt.
Weiterführung des Härteausgleichs und Auslaufen der temporären Abfederungsmassnahmen:
Mit Ausnahme von zwei Kantonen begrüssen alle Vernehmlassungsteilnehmenden die Weiterführung des Härteausgleichs. Auch das Auslaufen der temporären Abfederungsmassnahmen, die aufgrund der Reform 2020 zulasten des Bundes eingeführt wurden mit dem Ziel die ressourcenschwachen Kantone finanziell zu begünstigen, wird grossmehrheitlich unterstützt.
Die Kantone erwarten jedoch, dass der Bund diese Mittel (140 Mio. Franken pro Jahr) nach Auslaufen der Massnahmen weiterhin zugunsten ressourcenschwacher Kantone zur Verfügung stellt. Der Wirksamkeitsbericht zeigt allerdings, dass der Bund in den letzten Jahren durch die Reform 2020 nicht entlastet, sondern seit 2023 stärker belastet wurde als ohne Reform.
Daher schlägt der Bundesrat keine Massnahmen zugunsten der Kantone im Umfang der fraglichen 140 Millionen Franken pro Jahr vor.
Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat wird, wie im Wirksamkeitsbericht vorgeschlagen, Anpassungen auf Verordnungsstufe bei der Gewichtung der Indikatoren im soziodemografischen Lastenausgleich sowie bei der Berücksichtigung der Steuerrepartitionen im Ressourcenpotenzial ausarbeiten.
Zudem wird das politische Steuerungsorgan Finanzausgleich in der Verordnung verankert, wie von der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vorgeschlagen. Nach Anhörung der Kantone wird der Bundesrat die Anpassungen der Verordnung zusammen mit den Zahlen zum Finanzausgleich 2026 im November 2025 genehmigen.
In der Vernehmlassung wurden für den nächsten Wirksamkeitsbericht verschiedene Schwerpunktthemen vorgeschlagen. Generell sehen manche Kantone einen Handlungsbedarf aufgrund der steigenden Disparitäten.
Auf diese Entwicklung und damit zusammenhängend die Entwicklung der Dotation des Ressourcenausgleichs soll im nächsten Wirksamkeitsbericht ein besonderes Augenmerk gelegt werden.
Das politische Steuerungsorgan Finanzausgleich wird diese Vorschläge diskutieren und entscheiden, welche Themenvorschläge im Wirksamkeitsbericht 2026–2029 vertieft werden sollen.
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