Der Bundesrat ist an seiner Sitzung vom 27. September 2024 über die neue Planung der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) informiert worden. Aufgrund der Administrativuntersuchung zur Informationsbeschaffung durch den Bereich Cyber NDB teilt das VBS die Revisionsvorlage in zwei Teile auf.
Schwerpunkte der Revision sind die Ausweitung der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GEBM) zur Aufklärung von gewalttätig-extremistischen Aktivitäten, die komplette Neuregelung der Datenhaltung des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und die Übertragung der Aufgaben der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) an die Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND). Diese Punkte waren Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens, das vom 18. Mai bis 9. September 2022 dauerte.
Anfang 2022 gab das VBS eine unabhängige Administrativuntersuchung zur Informationsbeschaffung durch Cyber NDB ohne Genehmigung in Auftrag. Das Ergebnis dieser Untersuchung durch den ehemaligen Bundesrichter Niklaus Oberholzer ging beim VBS am 12. August 2022 ein, das heisst während des Vernehmlassungsverfahrens. Der Schlussbericht empfiehlt insbesondere die Anpassung einiger Bestimmungen des NDG betreffend die Bearbeitung von Cyberdaten. Der NDB hat diesen Empfehlungen Folge geleistet.
Aus diesem Grund wird die Revisionsvorlage in zwei Teile aufgeteilt. Bis Ende 2025 soll der Bundesrat die Botschaft zum ersten Teil («Revision Grundpaket»), der sich 2022 bereits in der Vernehmlassung befand, zuhanden des Parlaments verabschieden. Dieser Teil der Revisionsvorlage könnte frühestens 2027 in Kraft treten. Für den zweiten Teil («Revision Cyber») soll bis Juli 2025 eine ergänzende Vernehmlassung stattfinden. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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