Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie bei «Jugend und Sport» sollen ab 2026 ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen können. Der Ersatz des heutigen Ablaufs mit Papierformularen wird insbesondere die Dienstleistenden, ihre Arbeitgebenden und die EO-Durchführungsstellen entlasten.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2023 die Botschaft zu den dafür notwendigen Gesetzesanpassungen verabschiedet.
Die Dienstorganisationen werden die geleisteten Diensttage künftig in einem automatisierten Verfahren auf digitalem, standardisiertem Weg an ein Informationssystem bei der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule (ZAS) melden. Die für die Berechnung der Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) notwendigen Daten, die bereits in anderen Datenbanken vorhanden sind, werden über digitale Schnittstellen abgerufen.
Die dienstleistende Person wird aufgefordert, über ein Online-Portal ihre persönlichen Informationen zu ergänzen und den Antrag für EO-Leistungen online freizugeben. Danach holt die zuständige AHV-Ausgleichskasse die Lohndaten bei den jeweiligen Arbeitgebenden ein. Es ist vorgesehen, das System 2026 in Betrieb zu nehmen.
Administrative und finanzielle Entlastung der Beteiligten, rascheres Verfahren Dieser digitalisierte Ablauf ersetzt den heutigen Prozess mit Papierformularen, der aufwändig und störungsanfällig ist. Die Dienstleistenden und ihre Arbeitgebenden werden mit dem digitalen System administrativ entlastet.
Auch bei den Ausgleichskassen wird die Verringerung des Bearbeitungsaufwands zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führen, die im Wesentlichen durch Beiträge der Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden finanziert werden. Das digitale System wird die Datenqualität verbessern und die Dauer bis zur Auszahlung der EO-Entschädigungen verkürzen.
Im Vernehmlassungsverfahren stiessen die Digitalisierung in der EO wie auch die dafür notwendigen gesetzlichen Anpassungen durchwegs auf Zustimmung.
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