Das BWO - Ein Akteur der Schweizer Wohnpolitik wird 50
Von: mm/f24.ch
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) feiert im Jahr 2025 sein 50-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung am 1. Januar 1975 spielt das BWO eine zentrale Rolle in der Schweizer Wohnpolitik und setzt sich für bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum ein. Verschiedene Jubiläumsveranstaltungen bieten die Möglichkeit für Rück- und Ausblicke auf die Herausforderungen und Lösungsansätze der Wohnpolitik.
Im Jahr 2025 blickt das BWO auf fünf Jahrzehnte engagierter Arbeit im Bereich der Schweizer Wohnpolitik zurück. Am 1. Januar 1975 wurde das BWO mit dem Inkrafttreten des Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetzes (WEG) gegründet.
In einer Zeit wachsender Urbanisierung und steigender Mietpreise hat das Amt seither eine zentrale Rolle dabei gespielt, das Angebot an Wohnraum sozialverträglich zu gestalten und die politischen Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Schweizer Wohnungsmarkt stabilisieren.
Gestützt auf die Artikel 41, 108 und 109 der Bundesverfassung setzt sich der Bund im Rahmen der Wohnpolitik dafür ein, dass alle Bevölkerungsgruppen Zugang zu einer angemessenen Wohnung zu tragbaren Bedingungen haben.
Von der direkten zur indirekten Förderung
In den 50 Jahren seit der Gründung hat sich einiges verändert, auch in Bezug auf die Aufgaben des BWO. Das WEG-Modell mit der direkten Förderung geriet im Zuge der Immobilienkrise und der Rezession der 1990er-Jahre in Schieflage, und zu Beginn der 2000er-Jahre wurde ein neues Gesetz erlassen - das Wohnraumförderungsgesetz (WFG).
Das WFG sah ursprünglich drei Pfeiler der Wohnraumförderung vor: die Förderung von preisgünstigen Mietwohnungen, die Förderung von preisgünstigem Wohneigentum und als dritter Pfeiler die Unterstützung des gemeinnützigen Wohnungsbaus.
Weil die direkte Hilfe der ersten beiden Pfeiler aus finanzpolitischen Gründen gleich nach Einführung des WFG sistiert wurde, fokussiert die Wohnraumförderung des Bundes seither auf die indirekte Hilfe des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Dies mit zwei Instrumenten: erstens mit dem Fonds de roulement, aus dem gemeinnützige Wohnbauträger zinsgünstige und rückzahlbare Darlehen beanspruchen können; zweitens verbürgt der Bund Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW).
Das WFG bildet die gesetzliche Grundlage für das Forschungsprogramm, mit dem das BWO Forschungsaktivitäten unterstützt. Ziel ist es, die Markttransparenz zu erhöhen und Grundlagen für die Verbesserung des Wohnraumangebots sowie des Wohnumfeldes bereitzustellen.
Zu den weiteren Aufgaben des BWO gehört die vierteljährliche Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes, der als Grundlage für die Festlegung von Mietzinsen dient. Das BWO ist für das Mietrecht zuständig und erarbeitet die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfe für Bundesrat und Parlament.
Wohnungsknappheit und Mietrecht im Fokus
In den letzten Jahren führten die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt vielerorts zu einer Verknappung des Wohnungsangebots und zu steigenden Mietzinsen. Unter der Leitung von Bundesrat Guy Parmelin wurden zwei runde Tische zum Thema Wohnungsknappheit durchgeführt.
Der daraus entstandene Aktionsplan mit 35 Massnahmen soll dazu beitragen, dass das Wohnungsangebot erhöht wird und mehr qualitätsvoller und preisgünstiger Wohnraum entsteht. Die Umsetzung dieses Aktionsplans ist eine gemeinsame Aufgabe aller beteiligten Akteure - Bund, Kantone, Städte und Gemeinden, Bau- und Immobilienwirtschaft sowie Zivilgesellschaft.
Dabei gerät auch das Mietrecht vermehrt in den Fokus. Dieses ist seit 1990 beinahe unverändert geblieben. Mehrere Reformversuche sind bislang gescheitert. Ein verlässliches und gut anwendbares Mietrecht, das den Interessen von Mietenden und Vermietenden Rechnung trägt, bleibt ein wichtiges Anliegen.
Verschiedene Jubiläumsveranstaltungen
Das Jubiläum im Jahr 2025 wird mit einer Reihe von Veranstaltungen gewürdigt, die Interessierten die Möglichkeit bieten, das BWO näher kennenzulernen und mehr über die aktuellen Herausforderungen und Lösungsansätze der Schweizer Wohnpolitik zu erfahren. Geplant sind unter anderem ein Tag der offenen Tür am 4. Juli sowie Sonderanlässe im Rahmen der diesjährigen Schweizer Wohntage, die vom 7. bis 10 November in Bern und in Interlaken stattfinden werden.
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