Zusatzkredit zur Behebung von Unwetterschäden 2024
Von: mm8f24.ch
Die Unwetterereignisse vom Sommer 2024 haben in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis, Waadt und Bern grosse Schäden verursacht. Für die Wiederinstandstellung und den Ersatz von Schutzinfrastrukturen hat der Bundesrat am 13. September 2024 dem Parlament Zusatzkredite zu den Verpflichtungskrediten von insgesamt 56,5 Millionen Franken beantragt.
Im Juni und Juli 2024 ereigneten sich mehrere schwere Unwetter, vor allem in den Kantonen Graubünden, Tessin, Wallis und Waadt. Sie forderten mindestens zehn Todesopfer und verursachten grosse Schäden. Am 12. August 2024 ereignete sich ein weiteres schweres Unwetter im Berner Oberland, das punktuell ebenfalls zu erheblichen Schäden führte.
Gestützt auf das Waldgesetz und das Wasserbaugesetz werden die Kantone nach einem Unwetter für Sofortmassnahmen und die Instandstellung von Schutzbauten und -anlagen mit Bundesbeiträgen unterstützt. Sofortmassnahmen dienen der Verhinderung weiterer Schäden während und unmittelbar nach einem Schadenereignis. Als Instandstellungen gelten alle Arbeiten, die eine vergleichbare Sicherheit wie vor dem Ereignis wiederherstellen.
Eine Bedarfsabklärung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) hat ergeben, dass die stark betroffenen Kantone insgesamt rund 119 Mio. Franken (GR: 12 Mio., TI: 21 Mio., VS: 74 Mio., VD: 2 Mio., BE 10 Mio.) aufwenden müssen, um ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie vor den Unwettern zu erreichen. Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit 35 Prozent an den Kosten; im Kanton Wallis sind es 55 Prozent (Zuschlag für ausserordentliche Schutzmassnahmen gemäss Waldverordnung und Wasserbauverordnung).
Die Zusatzkosten des Bundes von insgesamt 56,5 Millionen Franken für die entsprechende Beteiligung an der Wiederinstandstellung und dem Ersatz von Schutzinfrastrukturen verteilen sich auf die Jahre 2025 und 2026. Im 2025 resultiert für den Bundeshaushalt eine Mehrbelastung im Umfang von 29 Millionen Franken. Der Bundesrat hat am 13. September 2024 eine entsprechende Nachmeldung zum Voranschlag 2025 beschlossen. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) empfiehlt ihrem Rat einstimmig, im Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen der Armee keine Vorgaben für die Kompensation der zusätzlichen Investitionen der Armee...
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat die Berechnungsfehler des Bundesamtes für Statistik (BFS) bei den eidgenössischen Wahlen 2023 untersucht und keine grundlegenden Versäumnisse des BFS erkannt. Sie ist...
Die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika haben gestern in Bern ein neues Abkommen über den Austausch von Stagiaires (Praktikanten) und jungen Berufsleuten unterzeichnet. Das Abkommen soll die Mobilität dieser Personen...
40% der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz ab 15 Jahren hatten 2023 einen Migrationshintergrund (3'019'000 Personen). Dies entspricht einer Zunahme von 2,2% gegenüber dem Vorjahr.
Auf den 1. Januar 2025 werden die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule an die Preisentwicklung angepasst. Bei einigen Renten ist es die erste Anpassung, andere wurden zuvor schon angepasst.
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat mit 108 Staaten Informationen über Finanzkonten ausgetauscht. Der Austausch erfolgte im Rahmen des globalen Standards zum automatischen Informationsaustausch (AIA).
Die Prämien steigen seit drei Jahren in Folge überdurchschnittlich stark. Gleichzeitig sind die Reservepolster vieler Krankenversicherer zunehmend aufgebraucht, wie die aktuelle Krankenkassenstudie von Deloitte zeigt. Der...
An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 hat der Bundesrat einen Postulatsbericht zur Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer verabschiedet. Der Bericht hält fest, dass die Schweiz bereits heute zwei...
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1,25%. An seiner Sitzung vom 9. Oktober 2024 ist der Bundesrat darüber informiert worden, dass eine Überprüfung des Satzes in diesem Jahr nicht...
Ab dem 13. Oktober 2024 können Inhaberinnen und Inhaber serbischer Reisepässe, die von der serbischen Koordinationsdirektion ausgestellt wurden, für Kurzaufenthalte ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen. Das hat die EU am 18....