Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eröffnete gestern 23. Januar 2025 die Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2025. Die Verordnungsanpassungen bezwecken die Stärkung der pflanzlichen Produktion und die verstärkte Ausrichtung der Tierzuchtförderung auf die Nachhaltigkeit. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai 2025.
Das Verordnungspaket 2025 sieht Änderungen an zehn Verordnungen des Bundesrats und zwei Verordnungen des WBF vor. Das WBF schlägt in den folgenden vier Bereichen massgebliche Änderungen vor:
Zur Stützung der inländischen Zuckerrübenproduktion stellt das WBF zwei Varianten für eine Nachfolgelösung der aktuell im Landwirtschaftsgesetz geregelten und bis 2026 befristeten Massnahmen zur Diskussion. Mit der Nachfolgelösung soll die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Zuckerwirtschaft auch bei tiefen Preisen an den internationalen Zuckermärkten gewährleistet werden. Auf Ebene der Produktion soll der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben nach 2026 unbefristet auf dem bisherigen Niveau von 2100 Franken je Hektare weitergeführt werden.
Zur Stärkung der inländischen Saat- und Pflanzguterzeugung sollen die entsprechenden Einzelkulturbeiträge angemessen erhöht werden. Damit soll die Bereitschaft der Betriebe erhöht werden, die Anbauflächen für Saat- und Pflanzgut auszudehnen. Die Saatgutproduktion erhöht die Resilienz des inländischen Pflanzenbaus und leistet so einen wichtigen Beitrag an die Ernährungssicherheit.
Zur besseren Ausschöpfung des Potenzials von Nützlingen zur biologischen Schädlingsbekämpfung wird mit der Verordnung über koordinierte Massnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen der Kulturpflanzen eine Rechtsgrundlage geschaffen. Räuber oder Parasiten von Kulturschädlingen sollen freigesetzt werden dürfen, wenn sie in der Lage sind, sich langfristig zu etablieren, und wenn dadurch weniger chemische Eingriffe erforderlich sind.
Im Bereich der Tierzucht sollen Förderbeiträge des Bundes gezielt auf Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Produktequalität, Umweltwirkung, Ressourceneffizienz, Tiergesundheit und Tierwohl ausgerichtet werden. Mit einer Totalrevision der Tierzuchtverordnung sollen die Beiträge verstärkt auf diese Zielsetzungen ausgerichtet werden. Zudem sollen bei der Equidengattung nur noch die Freibergerrasse mit Zuchtbeiträgen unterstützt werden.
Auf Anpassungen der Direktzahlungsverordnung wird verzichtet. Die neuen Bestimmungen sollen ab 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Vernehmlassung dauert bis zum 1. Mai 2025. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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