Fortschritte bei zwangsweisen Rückführungen
Von: mm/f24.ch
In ihrem gestern veröffentlichten Bericht zieht die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) Bilanz über die im Zeitraum von April 2017 bis März 2018 überwachten 78 Zuführungen und 57 zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg. Allgemein begrüsst die Kommission die erzielten Fortschritte im Bereich der Anwendung von Zwangsmassnahmen.
Unterschiede zwischen den kantonalen Polizeikorps
Insgesamt begrüsst die Kommission in ihrem Bericht den professionellen und respektvollen Umgang des polizeilichen Begleitpersonals mit den Rückzuführenden. Sie stellt mit Zufriedenheit fest, dass bei der Flugvorbereitung am Flughafen so weit wie möglich auf die präventive Fesselung verzichtet wird.
Sie beobachtet jedoch weiterhin bedeutende Unterschiede zwischen den verschiedenen kantonalen Polizeikorps und ist der Ansicht, dass in diesem Bereich, insbesondere bei der Anhaltung und Zuführung, noch weitere Verbesserungen erforderlich sind.
Rückführung schwangerer Frauen
Im Berichtszeitraum hat die Kommission zwei Fälle beobachtet, in denen zwei Frauen rückgeführt wurden, die im siebten bzw. achten Monat schwanger waren.
Die Kommission ist der Auffassung, dass eine Rückführung für die Betroffenen einen enormen Stress hervorrufen kann und die zwangsweise Rückführung schwangerer Frauen vor diesem Hintergrund stets problematisch ist. Deshalb gilt es aus Sicht der Kommission ab der 28. Schwangerschaftswoche und bis acht Wochen nach der Geburt auf eine Rückführung zu verzichten.
Rückführung von Familien mit Kindern
Die Kommission stellt zufrieden fest, dass im Berichtszeitraum kein Fall beobachtet wurde, in dem Kinder im Vorfeld der Rückführung von ihren Eltern getrennt und/oder fremdplatziert wurden. Hingegen beobachtete sie fünf Fälle einer gestaffelten Rückführung von Familien mit minderjährigen Kindern.
Die Kommission beurteilt diese Massnahme kritisch, weil es zu einer Trennung der Familien kommt. Sie empfiehlt den zuständigen Behörden, unter Berücksichtigung der internationalen Vorgaben, Massnahmen zu prüfen, die dem Kindeswohl und der Einheit der Familie besser Rechnung tragen.
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