Zunahme der Entschädigungen für Opfer von Straftätern
Von: mm/f24.ch
2019 haben die Opferhilfestellen insgesamt 40‘576 Beratungen durchgeführt. Das sind rund 2% weniger als im Vorjahr. Den Opfern oder ihren Angehörigen wurden Entschädigungen und Genugtuungen in Höhe von 6,9 Millionen Franken zugesprochen, was gegenüber 2018 einem Anstieg von 13% entspricht. Dies geht aus der jüngsten Erhebung der Opferhilfestatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.
Opferhilfeberatungen
Von den 40‘576 Beratungen im Jahr 2019 wurde die grosse Mehrheit (70%) von weiblichen Opfern oder Angehörigen in Anspruch genommen. Jede fünfte betroffene Person (18,5%) war zum Zeitpunkt der Beratung minderjährig und etwas mehr als die Hälfte (54%) verfügte über die Schweizer Staatsbürgerschaft.
Rund die Hälfte (48%) der Beratungen betraf eine Körperverletzung oder Tätlichkeit, ein Drittel (32%) stand in Zusammenhang mit Erpressung, Drohung und Nötigung. 28% der Beratungen gingen auf eine Sexualstraftat an minderjährigen oder erwachsenen Personen zurück. Dabei ist zu beachten, dass die Beratung in Zusammenhang mit mehreren Straftaten stehen kann.
Die Beratungen führten zu einer Vielzahl allgemeiner oder finanzieller Leistungen zugunsten der Opfer oder ihrer Angehörigen. Zu den häufigsten allgemeinen Leistungen zählten juristische Hilfe (67%), psychologische Hilfe (54%) und soziale Hilfe (29%). Die finanziellen Leistungen wurden zu 11% für Anwaltskosten und zu 4% für Notunterkünfte erbracht. Dabei ist zu beachten, dass eine Beratung mehrere Leistungen auslösen kann.
Beratungen aufgeschlüsselt nach Täter-Opfer-Beziehung
Von den 40'576 im Jahr 2019 beratenen Personen gaben 51% an, dass die Tat von der (Ex-)Partnerin oder vom (Ex-)Partner (14‘216) oder von Familienangehörigen oder Verwandten (6‘657) ausgeübt wurde. Bei den beratenen Opfern handelte es sich grösstenteils um Frauen (83%), bei den tatverdächtigen Personen mit grosser Mehrheit um Männer (85%).
Die meisten Beratungen aufgrund einer Straftat im familiären Bereich gingen auf eine Körperverletzung oder Tätlichkeit zurück (61%), 10% betrafen sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. In weniger als der Hälfte der Fälle (42%) wurde ein Strafverfahren eröffnet.
Entschädigungen und Genugtuungen
2019 wurden 1252 Gesuche für Entschädigungs- oder Genugtuungsleistungen oder Entschädigungsvorschüsse gestellt. 56% dieser Gesuche wurde stattgegeben. Insgesamt entrichteten die Kantone Entschädigungsleistungen in Höhe von 1,2 Millionen Franken und Genugtuungsleistungen in Höhe von 5,6 Millionen Franken. Die ausbezahlten Leistungen haben somit gegenüber dem Vorjahr um 13% zugenommen.
Info: Opferhilfe
Jede Person, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, kann eine unentgeltliche Beratung nach Opferhilfegesetz in Anspruch nehmen. Beraten werden in erster Linie die Opfer und ihre Angehörigen (Partner/in, Eltern, Kinder usw.) sowie Fachpersonen.
Das Opfer und seine Angehörigen haben Anspruch auf eine Entschädigung für den durch die Beeinträchtigung oder den Tod des Opfers erlittenen Schaden. Sie haben Anspruch auf eine Genugtuung, wenn die Schwere der Beeinträchtigung es rechtfertigt.
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