Sicherheitspolitische Kommission attackiert Grundsatz der Schweizer Neutralität
Von: mm/f24.ch
Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat mit 14 zu 11 Stimmen eine Motion und eine parlamentarische Initiative betreffend die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial beschlossen. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen sollen in Fällen, in denen das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt wird, und namentlich im Fall des russisch-ukrainischen Kriegs ausser Kraft gesetzt werden können.
Die Motion verlangt, Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) so zu ändern, dass der Bundesrat die Nichtwiederausfuhr-Erklärung des Landes, das Schweizer Kriegsmaterial gekauft hat, für aufgehoben erklären kann, wenn sich die Wiederausfuhr auf eine Situation bezieht, welche gemäss Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot steht.
Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung soll auch dann für aufgehoben erklärt werden können, wenn die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Zweidrittelmehrheit den Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot festgestellt hat. Der Bundesrat soll am Verbot der Wiederausfuhr festhalten können, wenn dessen Aufhebung ein überwiegendes aussenpolitisches Interesse der Schweiz entgegensteht.
Auch die parlamentarische Initiative hat die Änderung von Artikel 18 KMG zum Ziel. So soll die Nichtwiederausfuhr-Erklärung hinfällig werden, wenn feststeht, dass die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials in die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg erfolgt. Diese Änderung soll dringlich erklärt werden und bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Schweiz ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten und dementsprechend der Ukraine stärker unterstützen muss. Ihrer Auffassung nach stehen die beantragten Änderungen im Einklang mit dem Neutralitätsrecht, da sie nicht die direkte Ausfuhr von Kriegsmaterial in Konfliktgebiete erlauben, sondern lediglich die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen der Länder betreffen, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen.
Die Minderheit erachtet die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial in die Ukraine im Hinblick auf die Neutralität, namentlich in Bezug auf das vom Neutralitätsrecht vorgesehene Gleichbehandlungsprinzip, als problematisch.
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