Alarmierung der Bevölkerung über digitale Kanäle
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat modernisiert die Kanäle, auf denen die Bevölkerung bei Ereignisfällen informiert, gewarnt und alarmiert wird. Dazu stellt er das Sirenennetz sicher und baut gleichzeitig die Handyalarmierung («Cell Broadcast») sowie die digitalen Kanäle aus. Der Bundesrat hat das VBS beauftragt, ihm in der ersten Hälfte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Multikanalstrategie zu unterbreiten.
Alarmierung der Bevölkerung über digitale Kanäle (Foto: VBS)
Die Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Bevölkerungsschutzes. Die Kantonspolizeien und weitere Behörden von Kantonen und Bund nutzen dafür verschiedene Kanäle, welche vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) betrieben werden.
Bei verschiedenen dieser Systeme stehen zukunftsweisende Entscheide an. Neue Technologien und ein sich veränderndes Medienverhalten der Bevölkerung stellen die Effektivität bestehender Instrumente in Frage und eröffnen gleichzeitig neue Möglichkeiten zur Übermittlung von Informationen, Warnungen und Alarmierungen.
Fokus auf digitale Kanäle
Der Bundesrat hat eine Aussprache über die vom VBS erarbeitete Strategie zur zukünftigen Nutzung verschiedener Kanäle geführt. Mit der Einführung der Handyalarmierung (Cell Broadcast) soll die Alarmierung und Warnung der Bevölkerung wesentlich verbessert werden.
Mit Cell Broadcast können alle Mobiltelefone in einem betroffenen Gebiet unmittelbar mit kurzen Textnachrichten erreicht werden. Auch die heute von rund 2,2 Millionen Menschen genutzte App und die Website Alertswiss sollen kontinuierlich weiterentwickelt werden. Schwerpunkte der Weiterentwicklung sind unter anderem die Barrierefreiheit und die Verfügbarkeit von wichtigen Informationen auf dem Smartphone ohne Netzverbindung.
Alle Meldungen sollen zudem in standardisierten, maschinenlesbaren Meldungsformaten angeboten werden, damit Drittanbieter sie in eigene Anwendungen (etwa Betriebssysteme von Fahrzeugen) integrieren können. Mit der Verbesserung der digitalen Informations-, Warnungs- und Alarmierungskanäle trägt der Bundesrat den technischen Möglichkeiten sowie der hohen Verbreitung und Anwendung von Smartphones im Alltag Rechnung.
Künftige Beteiligung der Kantone beim Betrieb und Unterhalt der Sirenen
Die Sirenen bleiben als Mittel für die Alarmierung in allen Lagen wichtiger Bestandteil des künftigen Kanalmixes. Sie weisen eine hohe Ausfallsicherheit auf. Die Sirenen sind dezentral in den Kantonen aufgestellt. Sie wurden bis 2021 und werden weiterhin während einer Übergangsfrist von den Kantonen unterhalten. Der Bundesrat hat das VBS nun beauftragt, in Absprache mit den Kantonen die künftige Verteilung der Zuständigkeiten (inkl. Finanzierung) im Bereich der Sirenen zu prüfen. Eine allenfalls erforderliche Anpassung der rechtlichen Grundlagen soll im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage zur Multikanalstrategie erfolgen.
Radio und Notfalltreffpunkte als wichtige Redundanz
Wie die Sirenen sollen auch verbreitungspflichtige Radiomeldungen beibehalten werden. Sie sind insbesondere in Fällen, in denen das Mobilfunknetz nicht zur Verfügung steht oder der Strom ausfällt, ein wichtiges Mittel, um sich zu informieren. Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ist an die redundanten Einsatzsysteme des BABS angeschlossen.
Seit 2023 betreibt das BABS zudem ein System, um Meldungen an private Radioanbieter zu übermitteln. Die Notfalltreffpunkte sind ein weiteres, unterdessen in den meisten Kantonen eingeführtes Instrument, um im Katastrophenfall die Bevölkerung vor Ort informieren zu können.
Nicht weiterbetrieben werden soll das Notfallradio. Dieses UKW-basierte, im Unterhalt teure System ermöglicht einen Radioempfang in Schutzräumen. Aufgrund der zu erwartenden Szenarien ist dieser Empfang allerdings weniger zentral als die rasche Versorgung mit Informationen ausserhalb der Schutzräume.
Das BABS geht auch bei kriegerischen Szenarien davon aus, dass kurze, schnelle Aufenthalte im Schutzraum wahrscheinlicher sind als ein kontinuierlicher Aufenthalt im Schutzraum über Wochen und Monate.
Für die Umsetzung der Multikanalstrategie sollen neben Stellen im VBS beispielsweise auch das Bundesamt für Kommunikation und die Naturgefahrenfachstellen des Bundes einbezogen werden.
Zusätzliche Kosten 2027 bis 2035
Für die Weiterentwicklung der Informations-, Warnungs- und Alarmierungsinstrumente werden 2027 bis 2035 zusätzliche Mittel von rund 213 Millionen Franken benötigt. Der Bundesrat hat das VBS (BABS) beauftragt, im ersten Halbjahr 2025 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zur Umsetzung dieser Multikanalstrategie auszuarbeiten.
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