Unterstützung für ein trilaterales Gas-Solidaritätsabkommen
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) spricht sich einstimmig dafür aus, das Gas-Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien zu genehmigen. Mit dem Abkommen kann die Schweiz Gas aus diesen Ländern beziehen, wenn Privathaushalte, Gesundheitseinrichtungen und Sicherheitsdienste nicht mehr anders versorgt werden können.
Die Schweiz verfügt im Inland über keine nennenswerten Kapazitäten zur Produktion oder Speicherung von Gas. Für ihre Versorgung ist sie von ihren Nachbarländern abhängig. Die Kommission begrüsst das Solidaritätsabkommen mit Deutschland und Italien daher ausdrücklich.
Sie betont, dass es für die Schweiz von besonderem Wert ist, die Solidarität dieser Länder mit einem Staatsvertrag abzusichern, und beantragt einstimmig, das Abkommen zu genehmigen. Auch wenn es nur in besonders schweren Mangellagen zur Anwendung kommen wird, sieht die Kommission darin einen wertvollen Beitrag zur Versorgungssicherheit.
Das Solidaritätsabkommen ermöglicht es der Schweiz, Deutschland und Italien, bei den jeweils anderen Vertragsparteien um die Lieferung von Gas zu ersuchen, wenn die geschützten Kundinnen und Kunden nicht mehr anders versorgt werden können. Dabei handelt es sich um Privathaushalte und grundlegende Dienste wie Spitäler und Blaulichtorganisationen.
Auf diese Solidarität kann sich ein Land aber erst berufen, wenn sämtliche Massnahmen im Inland ausgeschöpft wurden, wie etwa die Kontingentierung und Abschaltung von nicht geschützten Kundinnen und Kunden, also insbesondere die Industrie.
In diesem Zusammenhang beantragt die Kommission zudem die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Bundesrat, um Massnahmen zur kurzfristigen Energieversorgung anordnen zu können, sowie die Klärung der Zuständigkeiten bei Uneinigkeiten betreffend den Zugang beim Gasnetz.
Die Vorlage enthält zudem zwei Verpflichtungskredite für die von Kosten und Staatsgarantien, die im Rahmen solcher Lieferungen anfallen. Sämtliche Kosten werden an die geschützten Gaskundinnen und -kunden weitergegeben, so dass dem Bund kein finanzieller Aufwand entsteht. Die Kommission beantragt auch diese Verpflichtungskredite einstimmig zur Annahme.
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