Bund budgetiert für 2020 einen Überschuss von 600 Mio.
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 den Voranschlag 2020 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) 2021-2023 materiell verabschiedet. Im Voranschlag 2020 erwartet er einen Überschuss von 0,6 Milliarden Franken. Damit ist der Haushalt trotz Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) ausgeglichen. Die Entwicklung in den Finanzplanjahren ist wegen laufenden und geplanten Steuerreformen von einigen Unsicherheiten geprägt.
Finanzminister Ueli Maurer
Die Vorgaben der Schuldenbremse lassen im Voranschlag 2020 ein Defizit von 0,1 Milliarden zu. Konjunkturbereinigt beträgt der erwartete Überschuss demnach 0,7 Milliarden (Struktureller Saldo). Die Einnahmen belaufen sich auf 75,7 Milliarden (+2,9 %), die Ausgaben auf 75,0 Milliarden (+3,7 %).
Das Ausgabenwachstum liegt mit 3,7 Prozent deutlich über dem erwarteten Wirtschaftswachstum (2,3 %). Das ist zu einem grossen Teil auf das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) zurückzuführen, das die Schweizer Stimmberechtigten am 19. Mai 2019 gutgeheissen haben und das 2020 in Kraft treten wird (Erhöhung Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer; Erhöhung Finanzierungsbeitrag AHV).
Das weiterhin kräftige Wachstum der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer verschafft dem Bundeshaushalt vorübergehend etwas Luft. Die Einnahmenentwicklung ab 2022 ist indessen noch von grösseren Unsicherheiten geprägt. So ist offen, wann die Vorlage zur Beseitigung der Heiratsstrafe in Kraft treten kann; die damit verbundenen Einnahmeausfälle (gut 1 Mrd.) sind der Hauptgrund für den schwindenden Spielraum ab 2022.
Daneben laufen internationale Bestrebungen für Anpassungen bei der Besteuerung von Unternehmensgewinnen; diese dürften für die Schweiz zu Mindereinnahmen führen. Gleichzeitig stehen ab 2022 verschiedene Steuererleichterungen vor allem bei der Einkommenssteuer zur Diskussion (Erhöhung Abzüge für Krankenkassenprämien und für Kinder, Abschaffung Eigenmietwert). Auch auf der Ausgabenseite drohen Mehrbelastungen von mehreren 100 Millionen. Ohne Gegenfinanzierung sind diese Vorhaben für den Haushalt nicht tragbar.
Auch wenn der Bundesrat den Legislaturfinanzplan 2021-2023 erst anfangs 2020 verabschieden wird, bildet das vorliegende Zahlenwerk die ausgabenpolitischen Prioritäten des Bundesrates bereits deutlich ab.
Im Verlauf des ersten Halbjahrs 2019 hat der Bundesrat die finanziellen Eckwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse der Periode 2021-2024 respektive 2022-2025 festgelegt. Diese Finanzbeschlüsse werden mit verschiedenen Botschaften beantragt: BFI-Botschaft, Armeebotschaft, Agrarpolitik, IZA-Botschaft, Kulturbotschaft; hinzu kommen die Verpflichtungskredite für den Regionalen Personenverkehr und für die Programmvereinbarungen im Umweltbereich.
Damit werden rund zwei Drittel der schwach gebundenen Ausgaben gesteuert. Im Rahmen der Legislatur(finanz)planung wird der Bundesrat im Herbst 2019 nochmals überprüfen, ob die beschlossenen Eckwerte finanzierbar sind und bei Bedarf Kürzungen vorsehen. Die Botschaften zu den Finanzbeschlüssen verabschiedet er zu Beginn der neuen Legislatur im Frühling 2020.
Über den Sommer wird das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Botschaft zum Voranschlag 2020 mit IAFP 2021-2023 fertigstellen; der Bundesrat wird diese voraussichtlich am 21. August 2019 verabschieden.
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