Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dem Parlament die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Koppelung des Rentenalters an die Lebenserwartung berücksichtige die sozialpolitischen und die arbeitsmarktlichen Dimensionen nicht. Mit den laufenden Reformen zur Altersvorsorge wolle der Bundesrat das Leistungsniveau der AHV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der ersten und zweiten Säule sichern. Diese Reformen erachtet der Bundesrat als prioritär.
Die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» fordert die Anpassung des AHV-Rentenalters an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung. Diese Anpassung soll jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten erfolgen und den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bekannt gegeben werden. Das Rentenalter der Frauen würde schneller erhöht, bis es dem Rentenalter der Männer entsprechen würde.
Aus Sicht des Bundesrats würde ein solcher Automatismus die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt und die Bedürfnisse der Bevölkerung nicht berücksichtigen. Die demografische Herausforderung der AHV könne auch nicht allein durch eine Erhöhung des Rentenalters gelöst werden, sondern es brauche eine zusätzliche Finanzierung. Schliesslich sei ein Automatismus mit dem politischen System der Schweiz nicht vereinbar und eine Verankerung des Rentenalters in der Bundesverfassung würde Bundesrat, Parlament und Stimmbevölkerung den nötigen Spielraum entziehen, um den sozialen, wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten Rechnung tragen zu können.
Laufende Reformen in der Altersvorsorge Mit der Vorlage des Bundesrats zur Stabilisierung der AHV (AHV 21), die aktuell im Parlament beraten wird, soll die Finanzierung der AHV und die Erhaltung des Leistungsniveaus bis 2030 gesichert werden. Unter anderem sollen die Flexibilität beim Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand gewährleistet, das Rentenalter für Männer und Frauen bei 65 Jahren harmonisiert und Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgeneration getroffen werden. Der Bundesrat wurde vom Parlament bereits beauftragt, bis Ende 2026 eine Vorlage der Stabilisierung der AHV für die Zeit von 2030 bis 2040 zu unterbreiten.
Das Eidgenössische Departement des Innern wird dem Bundesrat bis Mitte Juli 2022 einen Botschaftsentwurf zur Ablehnung der Volksinitiative unterbreiten.
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