Stimmgeheimnis in den Kommissionen soll beibehalten werden
Von: mm/f24.ch
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) beantragt mit 18 zu 6 Stimmen, der von Nationalrat Andreas Glarner (SVP, AG) eingereichten parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass – wie in den Räten – die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht werden.
In den Augen der Kommission wäre es kontraproduktiv, zu publizieren, wie die einzelnen Kommissionsmitglieder abgestimmt haben. Der Beratungsprozess in den Kommissionen sei für den reibungslosen Parlamentsbetrieb äusserst wichtig, weshalb darauf geachtet werden müsse, diesen Prozess nicht zu schwächen.
Die Kommissionen müssten auch weiterhin frei arbeiten und nach Kompromissen suchen können, was bisweilen zur Folge haben könne, dass ein Kommissionsmitglied seine Position ändere. Zudem wäre es nicht sehr sinnvoll, nur die Abstimmungsergebnisse zu veröffentlichen, nicht aber die Anträge, über die abgestimmt werde.
Bei einer Publikation der Anträge wäre allerdings die Vertraulichkeit der Kommissionssitzungen zumindest relativiert. Durch die Bekanntgabe, welche Kommissionsmitglieder die Minderheitsanträge unterstützt haben, sei die Transparenz ausreichend gewährleistet, argumentiert die Mehrheit der SPK-N. Die Minderheit beantragt, indes der Initiative Folge zu geben.
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