Bundesrat genehmigt definitive Ausgleichszahlungen 2025
Von: mm/f24.ch
Die Finanzausgleichszahlungen 2025 steigen gegenüber dem Vorjahr um 284 Millionen Franken auf 6,2 Milliarden Franken. Davon entfallen 4,2 Milliarden Franken auf den Bund. Der Bundesrat hat die Ausgleichszahlungen an seiner Sitzung vom 27. November 2024 im Rahmen einer Teilrevision der Verordnung über den Finanz- und Lastenaus-gleich (FiLaV) gutgeheissen. An den am 11. Juni 2024 bereits provisorisch publizierten Zahlungen gab es keine Anpassungen.
Die Finanzausgleichszahlungen an die Kantone belaufen sich im Jahr 2025 auf insgesamt 6,2 Milliarden Franken, das sind 284 Millionen oder 4,8 Prozent mehr als 2024. Davon entfallen 4,8 Milliarden Franken auf den Ressourcenausgleich, 0,9 Milliarden Franken auf den Lastenausgleich und 0,4 Milliarden Franken auf die temporären Massnahmen. Mehr als zwei Drittel der gesamten Zahlungen werden vom Bund finanziert (4,2 Mrd. Fr.).
Starker Anstieg der Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich
Das zentrale Element beim Ressourcenausgleich ist die Garantie der Mindestausstattung in der Höhe von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Massgebend für die Berechnung des Ressourcenausgleichs 2025 sind die steuerlichen Bemessungsjahre 2019, 2020 und 2021.
Der Ressourcenindex 2025 steigt gegenüber 2024 bei 15 Kantonen an, bei 11 Kantonen ist er rückläufig. Die grösste Zunahme verzeichnet der Kanton Zug (+13,2 Indexpunkte), den stärksten Rückgang der Kanton Neuenburg (-3,3 Indexpunkte).
Die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone steigen im Vergleich zum Vorjahr um 331 Millionen oder 7,3 Prozent auf insgesamt 4,8 Milliarden Franken. Dieser Betrag wird zu 60 Prozent durch den Bund und zu 40 Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert. Der Anstieg resultiert zu einem Drittel aus den wachsenden Steuereinnahmen (113 Mio.) und zu zwei Dritteln aus der Zunahme der Disparitäten (218 Mio.).
Leichte Erhöhung des Lastenausgleichs
Der vom Bund finanzierte Lastenausgleich beträgt 2025 insgesamt 911 Millionen Franken. Die Zunahme von 11 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr ist auf die Anpassung der ordentlichen Beiträge an die Teuerung (+1,4 Prozent) zurückzuführen.
Drei temporäre Massnahmen
Die Zahlungen von Bund und Kantonen für den Härteausgleich werden seit 2016 jährlich um 5 Prozent des Anfangsbetrags reduziert und sinken deshalb im Jahr 2025 um 17 Millionen auf 175 Millionen Franken.
Unter dem Titel der Abfederungsmassnahmen zahlt der Bund im Jahr 2025 letztmals Beiträge im Umfang von 80 Millionen Franken an 16 ressourcenschwache Kantone, 40 Millionen Franken weniger als im Vorjahr. Die vom Bund finanzierten Ergänzungs-beiträge belaufen sich 2025 wie im Vorjahr auf 180 Millionen Franken und fliessen in die Kantone Wallis, Freiburg, Solothurn und Graubünden.
Keine Anpassung nach Anhörung der Kantone
Die am 11. Juni 2024 publizierten Zahlen für das Jahr 2025 sind den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet worden. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hat sich am 27. September 2024 dazu geäussert. Sie hat die Grundlagen für den Finanzausgleich 2025 ohne Änderungsanträge zur Kenntnis genommen.
Die Ausgleichsgefässe
Der Ressourcenausgleich hat zum Ziel, Kantone mit unterdurchschnittlichen eigenen Res-sourcen, die so genannten ressourcenschwachen Kantone, mit genügend frei verfügbaren Finanzmitteln auszustatten. Die Mindestausstattung ist gesetzlich geregelt und beläuft sich auf 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts. Der Ressourcenausgleich wird durch den Bund (vertikaler Ressourcenausgleich) und die ressourcenstarken Kantone (horizontaler Ressourcenausgleich) finanziert. Die Ressourcenstärke misst die steuerlich ausschöpfbare wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kantone.
Die beiden Lastenausgleichsgefässe: Kantone, die durch ihre Bevölkerungsstruktur oder Zentrumsfunktion übermässig belastet sind, werden durch den soziodemografischen Lastenausgleich (SLA) entlastet. Kantone, die bedingt durch ihre Höhenlage, die Steilheit des Geländes oder aufgrund ihrer spezifischen Besiedlungsstruktur übermässig Lasten zu tragen haben, werden durch den geografisch-topografischen Lastenausgleich (GLA) entlastet. SLA und GLA werden vollständig durch den Bund finanziert.
Der Härteausgleich stellt sicher, dass kein ressourcenschwacher Kanton durch den Übergang zum neuen Finanzausgleichsystem im Jahr 2008 finanziell schlechter gestellt wird. Er ist bis maximal 2034 befristet und wird seit 2016 jährlich um fünf Prozent des Anfangsbetrags abgebaut. Ein anspruchsberechtigter Kanton verliert seinen Anspruch auf Härteausgleich, wenn er ressourcenstark wird. Die Dotation des Härteausgleichs reduziert sich dementsprechend. Der Härteausgleich wird vom Bund (zwei Drittel) und von den Kantonen (ein Drittel) finanziert.
Mit den Abfederungsmassnahmen werden in den Jahren 2021 bis 2025 die finanziellen Auswirkungen der Finanzausgleichsreform 2020 gemildert. Die jeweiligen Beträge sind gesetzlich festgelegt und werden proportional zur Bevölkerung auf die ressourcenschwachen Kantone verteilt. Ein Kanton verliert seinen Anspruch dauerhaft, wenn sein Ressourcenpotenzial über den schweizerischen Durchschnitt steigt. Die Abfederungsmassnahmen werden vollständig durch den Bund finanziert.
Die Ergänzungsbeiträge sollen die negativen Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs im Rahmen der STAF mildern. Der Bund stellt dazu in den Jahren 2024 bis 2030 jährlich 180 Millionen Franken zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt an ressourcen-schwächere Kantone und richtet sich nach den massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons im Jahr 2023.
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