Anpassung der Asylpraxis für Afghanistan
Von: mm
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) passt seine Asyl- und Wegweisungspraxis in Bezug auf Afghanistan an: Alleinstehende Männer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, können unter bestimmten Umständen wieder weggewiesen werden. Das SEM erachtet die Rückkehr nach Afghanistan in gewissen Fällen als zumutbar.
Gestützt auf aktuelle Lageanalysen passt das SEM seine Praxis auf Mitte April 2025 an. Es geht zwar weiterhin von einer generellen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs aus. Für nicht vulnerable Männer erachtet es die Rückkehr nach Afghanistan aber als zumutbar, wenn begünstigende Faktoren vorliegen.
Die betreffende Person muss sich ohne Familie in der Schweiz aufhalten, volljährig und gesund sein. Zudem muss sie über ein stabiles und tragfähiges Beziehungsnetz in der Heimat verfügen, das eine soziale und berufliche Wiedereingliederung ermöglicht. Frauen, Familien, minderjährige Asylsuchende und Personen mit gesundheitlichen Problemen sind nicht betroffen. Sofern ihnen kein Asyl gewährt wird oder kein anderer Dublin-Staat für ihr Asylverfahren zuständig ist, werden sie in der Regel vorläufig aufgenommen.
Das SEM hat die Lage in Afghanistan einer eingehenden Analyse unterzogen. Neuere Berichte zeigen, dass sich die allgemeine Sicherheitslage in Afghanistan im Vergleich zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die Taliban im August 2021 landesweit deutlich verbessert hat.
Die Analyse des SEM hat gezeigt, dass auch bei der sozioökonomischen Lage eine leichte Verbesserung feststellbar ist, was insbesondere arbeitsfähigen und volljährigen Afghanen mit einem intakten Beziehungsnetz zugutekommt.
Straftäter wurden durchgehend weggewiesen
Das SEM hatte den Vollzug von Wegweisungen nach Afghanistan am 11. August 2021 ausgesetzt, weil sich die Situation vor Ort nach der Machtübernahme der Taliban verschlechtert hatte und eine Rückkehr als generell unzumutbar erachtet wurde.
Davon ausgenommen waren erheblich straffällige Personen oder solche, die eine Gefährdung für die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz darstellen. Bei ihnen wurden Wegweisungen angeordnet, wenn sie zulässig waren. Im Jahr 2024 konnten erstmals fünf Afghanen, welche in diese Kategorie fielen, zurückgeführt werden.
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