Bundesrat kontra Nachhaltigkeitsinitiative
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz (Nachhaltigkeitsinitiative)» der Stimmbevölkerung ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag vorzulegen und zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative gefährdet seiner Ansicht nach den Wohlstand, die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und die Sicherheit in der Schweiz und stellt den bilateralen Weg mit der EU grundsätzlich in Frage.
Bundesrat Beat Jans an der gestrigen Medienkonferenz
Eine Annahme der Nachhaltigkeitsinitiative hätte nach Ansicht des Bundesrates negative Auswirkungen auf die Wirtschaft und das Funktionieren der Gesellschaft. Die Schweiz müsste das Freizügigkeitsabkommen mit der EU kündigen, wenn mehr als 10 Millionen Personen in der Schweiz leben und keine wirksameren Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt werden könnten.
Das würde so der Bundesrat den bilateralen Weg mit der EU gefährden, weil mit der Kündigung des Freizügigkeitsabkommens die bilateralen Abkommen I und damit auch der privilegierte Zugang zum europäischen Binnenmarkt wegfallen würden und Arbeitsplätze sowie den Wohlstand in der Schweiz aufs Spiel setzen.
Es bestünde zudem die Gefahr, dass die Schweiz nicht weiter am Schengen- und Dublin-System teilnehmen könnte. Dies dürfte zu mehr irregulärer Migration und einer höheren Zahl von Asylsuchenden in der Schweiz führen. Es würde die Bekämpfung der Kriminalität erschweren und die innere Sicherheit gefährden, weil die Schweiz keinen Zugang mehr hätte zur europäischen Fahndungsdatenbank.
Zusätzliche Massnahmen im Wohnungswesen und im Arbeitsmarkt
Einen direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag lehnt der Bundesrat ab. Um die Zuwanderung dauerhaft zu begrenzen, müsste die Schweiz Massnahmen ergreifen, die dem Wohlstand schaden und nicht vereinbar wären mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Zudem kollidiere das Kernanliegen der Initiative mit dem Ziel, den zunehmenden Arbeits- und Fachkräftemangel zu bekämpfen.
Der Bundesrat anerkenne aber, dass die Zuwanderung und das Bevölkerungswachstum mit Herausforderungen verbunden seien. Über die bereits laufenden Arbeiten hinaus habe er im Januar 2025 eine Reihe von zusätzlichen Massnahmen beschlossen, um das inländische Arbeitskräftepotenzial noch besser auszuschöpfen. Insbesondere sollen Personen, die im Rahmen des Familiennachzugs zugewandert sind sowie ältere Stellensuchende stärker in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Dennoch würden die Schweizer Unternehmen auch in Zukunft auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen sein, um wettbewerbsfähig und innovativ zu bleiben und so den Wohlstand und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung sicherzustellen. Zudem sei etwa das Gesundheitswesen, die Landwirtschaft, der Tourismus und die Gastronomie auf ausländische Fachkräfte angewiesen.
Die Zuwanderung in die Schweiz erfolge in erster Linie in den Arbeitsmarkt. Das damit einhergehende Bevölkerungswachstum sei mit Herausforderungen verbunden, die auch auf dem Wohnungsmarkt spürbar seien. Der Bundesrat hat deshalb zusätzliche Massnahmen beschlossen, um dem zunehmend knappen Wohnungsangebot zu begegnen.
In den Verhandlungen mit der EU konnten zudem ein Schutzdispositiv mit Ausnahmen und Absicherungen sowie eine Schutzklausel ausgehandelt werden, die es der Schweiz erlauben könnte, befristete Schutzmassnahmen zu ergreifen oder in begründeten Fällen die Zuwanderung aus der EU zu beschränken, ohne das Freizügigkeitsabkommen und den bilateralen Weg in Frage zu stellen.
Missbräuche im Asylwesen sollen verhindert werden
Zudem sei das Staatssekretariat für Migration (SEM) bereits daran, zusammen mit den Kantonen, Städten und Gemeinden eine Reihe von neuen Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um die Zahl unbegründeter Asylgesuche weiter zu senken und Missbräuche im Asylbereich zu verhindern.
Die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» wurde am 3. April 2024 bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die Initiative zielt darauf ab, die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis zum Jahr 2050 auf unter 10 Millionen Personen zu begrenzen. Nach Annahme der Initiative müssten Bund und Kantone umgehend Massnahmen für eine «nachhaltige» Bevölkerungsentwicklung ergreifen. Der Bundesrat beantragt den Eidgenössischen Räten, diese der Stimmbevölkerung ohne Gegenvorschlag vorzulegen und zur Ablehnung zu empfehlen.
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